| Notizen |
- Zitat aus einem Bericht des Burgenverein Untervaz über die Mötteli von Rappenstein: https://download.burgenverein-untervaz.ch/downloads/dorfgeschichte/1964-Die%20Mötteli%20vom%20Rappenstein%20in%20Goldach.pdf
Im Jahre 1474 verkauften die Junker Gnäpser ihren Anteil am Schloss Sulzberg um 1016 Pfund Pfennige an Jürg von Rappenstein, genannt Mötteli.
Die Gerichtshoheit über den Golderberg war vorgängig abgelöst und dem Gericht Goldach zugewiesen worden, das damit das ganze Gebiet der Gemeinden Goldach und Untereggen umfasste. Die andere Hälfte der Burg kam 1490 durch Kauf gleichfalls in den Besitz der Mötteli.
In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts tauchen die Mötteli in der freien Reichsstadt Ravensburg auf. Ein Ulrich Mötteli erwarb sich da 1337 das Bürgerrecht auf fünf Jahre. Die ersten bekannten Glieder des Hauses verlegten sich auf den Fernhandel, verdienten dabei nach den Vorstellungen jener Zeit ungemessene Reichtümer und wurden bald dem Patriziat zugezählt. Da die Strassen allenthalben unsicher waren und der Grosshandel bedeutende Mittel erforderte, da nur gegen Barzahlung gehandelt wurde, taten sich die Ravensburger Kaufleute auf Veranlassung der Mötteli zu einer grossen Handelsgesellschaft zusammen, die bald den Handel nach Spanien, Mittel- und Süditalien beherrschte und sich unter dem Namen «Humpisz-Gesellschaft» einen hervorragenden Platz in der Geschichte des deutschen Handels eroberte.
Im Jahre 1419 trat der Gründer Rudolf Mötteli als Leiter der Gesellschaft zurück, um Bankgeschäfte zu betreiben, Geld auf Zinsen auszuleihen und Grundbesitz zu erwerben. Mit 8000 Gulden löste er 1422 für den Bischof von Konstanz das Städtchen Arbon aus und wurde nun Pfandherr von Arbon. Der erste Schritt aus dem Kaufmannsstand heraus zum Adelsstand war damit getan worden.
Rudolf Mötteli, der Alte, kehrte nach Ravensburg zurück und starb daselbst 1425. Der Sohn Hans Mötteli war nun Vogt von Arbon, geriet aber mit den Appenzellern, mit dem reichen Arboner Hans Schüb und seinen Untertanen im Bodenseestädtchen in arge Streitigkeiten, so dass ihn der Bischof 1439 ohne viel Federlesens von einem Tag zum andern von seiner Vogtei absetzte. Immerhin wurde der Bischof nach einem langwierigen Prozess zur Bezahlung der auf 12000 Gulden angewachsenen Pfandsumme verpflichtet. Hans Mötteli hatte inzwischen das Schloss Mammertshofen bei Roggwil samt der Vogtei über Salmsach erworben. Als Gattin war ihm Ursula Truchsess von Diessenhofen aus dem ältesten thurgauischen Adel angetraut. Das rittergleiche Getue und die angeborene Streitsucht brachten Hans Mötteli gegen das Lebensende in bedrängte Vermögensverhältnisse.
Der Vetter Rudolf Mötteli, der Ältere, brachte sie wieder in Ordnung. Der älteste Sohn Jürg verwaltete das geschmälerte Erbe, die beiden jüngeren Söhne Hans und Rudolf kamen in das Spaniengeschäft als Lehrlinge und Mitarbeiter.
Nach zehn Jahren hatten sie nicht viel gelernt, aber Schulden aufgehäuft und aus der Geschäftskasse Geld für reiche Geschenke und frohe Gelage geschöpft. Vor den Stadtgerichten St. Gallen und Luzern hatten sie sich wegen 172 Gulden zu verantworten. Das Streiten verstanden die beiden wie alle Mötteli, der Erwerbstrieb dagegen war in Verschwendung und Grossmannssucht ausgeartet.
Der älteste, Jürg, zog nach der Rückkehr der jüngeren Brüder in die Stadt St. Gallen, von wo seine Gattin Barbara Wirth gebürtig war, die ihm als Aussteuer das Haus zum Papagei hinter der Brotlaube eingebracht hatte. Am 27. Januar 1474 erwarb er von den Brüdern Gnäpser die eine Hälfte des Schlosses Sulzberg. Aber schon nach drei Jahren kehrte er in die Stadt zurück. Seinen Anteil an Sulzberg trat er an seinen Bruder Rudolf ab. Jürg verleugnete dabei sein kaufmännisches Blut nicht, er erzielte dabei einen Reingewinn von 662 Gulden. Wenige Jahre späte starb er kinderlos.
Von den drei Brüdern Mötteli von Roggwil gelang es Rudolf dem Jüngeren am besten, seine ehrgeizigen Pläne zu verwirklichen. Er lebte bei seinem Bruder Hans zu Roggwil, der Stammhalter dieses Zweiges der Mötteli wurde. Rudolf hatte die reiche Kunigunde Thumb von Neuburg geheiratet. Durch das Erbe seiner Schwiegermutter Kunigunde, der letzten Meyer von Altstätten, und des einzigen Bruders seiner Gemahlin fielen ihm Schloss und Herrschaft Neuburg sowie ein hälftiger Anteil an Schloss, Meieramt und Zehnten in Altstätten zu.
Nun war Rudolf in den Stand versetzt, von seinem Bruder Jürg das Schloss Sulzberg zu erwerben, worauf er daselbst Wohnsitz nahm Nach dem Tode der Gattin wurden diese Güter verkauft. Das Glück hatte Rudolf übermütig gemacht. Schon um 1500 lastete auf der Herrschaft Sulzberg eine Schuld von 1700 Gulden, die zu fünf Prozent verzinst werden musste. Deshalb sah sich Rudolf 1507 genötigt, diese Besitzung an seinen Vetter Jakob Mötteli zu Pfyn gegen Übernahme der darauf haftenden Schuld und 400 Gulden in bar zu veräussern. Der ehemalige Schlossherr zog in das Sulzberghaus in Rorschach, wo er schon im folgenden Jahr, 1508, starb. Zwei Töchter überlebten den Vater.
Die drei Brüder Jürg, Hans und Rudolf schrieben sich von etwa 1468 an Herren von Rappenstein. Zwanzig Jahre später legten sich auch die Nachkommen Rudolfs des Älteren diesen Namen bei. Ein grosses Rätselraten ist darüber angestellt worden, woher den Mötteli der Adelstitel zugekommen sei. Als sicher kann angenommen werden, dass der Name nicht von der nahen Ruine im Martinstobel übernommen wurde, denn dieser Burgstall wurde erst im 18. Jahrhundert Rappenstein genannt. Überdies schrieben sich die drei Brüder schon sechs Jahre vor dem Erwerb des Schlosses Sulzberg von Rappenstein, als noch jede Beziehung zur ehemaligen äbtischen Burg fern lag. Es scheint, dass die örtliche Nähe der Ruine Rappenstein den Blick der Forscher so gefangen hielt, dass der Höhlenburg Rappenstein am rechten Hang des Cosenztobels in der Gemeinde Untervaz kaum Beachtung geschenkt wurde.
Dieser Schlupfwinkel, zu dem nur ein Felsspalt, der mit Mauerwerk verschlossen war, einen engen Zugang freigab, gehörte seit jeher den Herren von Neuburg.
Auffallend ist nun, dass die Mötteli sich Herren von Rappenstein zu nennen anfingen, als Rudolf der Jüngere Kunigunde Thumb von Neuburg als Gattin heimgeführt hatte. Die drei Brüder auf Schloss Mammertshofen nahmen keinen Anstoss am ritterlichen Wohnloch im fernen Bündnerland, sie waren vielmehr beglückt darüber, dass sie den so bürgerlichen Namen Mötteli mit einem volltönenderen vertauschen konnten. Ob sie vom stets geldbedürftigen Kaiser Friedrich III. einen Adels- und Wappenbrief erkauft haben, oder ob sie den neuen angemassten Rang und Stand sich ersessen haben, wie es damals in eidgenössischen Landen da und dort vorkam, kann nicht mehr ermittelt werden. Es wurde auch nicht mehr danach gefragt, als durch sonderbare Verstrickungen der Name der Rappensteiner, genannt Mötteli, die eidgenössischen und kaiserlichen Räte ohne Mass beschäftigte und ihre Angelegenheit das Volk nördlich und südlich vom Bodensee in Harnisch brachte.
Der Bruder des Hans Mötteli, Rudolf der Ältere genannt, folgte zunächst dem Vorbild des Vaters. Mit seinem Halbbruder Lütfried betrieb er in grossartigem Masstab den Leinwandhandel nach Spanien, als Gegenfracht führte er Safran und Pfeffer nach Deutschland zurück. In Avignon, Barcelona und Saragossa besassen sie eigene Häuser, in Valencia und Granada führten sie Niederlassungen. Die Geschäfte brachten Rudolf unermessliche Gewinne ein, so dass er für den reichsten Mann in den eidgenössischen Landen gehalten wurde, und in ganz Schwaben konnte ihm kaum einer den Rang ablaufen. Da überkam auch ihn das Verlangen, dem alteingesessene Adel des Landes beigezählt zu werden. Um 1458 überliess er das Handelsgeschäft seinem Bruder Lütfried, trat ins Burgrecht der Stadt Zürich und kaufte den heruntergekommenen Edelsitz Alt-Regensberg. Schloss und Park wurden von Grund auf erneuert. Es kam jedoch bald zu gespannten Beziehungen zum Rat von Zürich wegen trüber Machenschaften. Wie Rudolf 1463 Bürger von Luzern und 1465 gar Landmann Von Unterwalden wurde, entzog ihm der Rat von Zürich das Burgrecht. Der verärgerte Herr liess sich darauf in Stein am Rhein nieder, geriet aber bald mit den neuen Mitbürgern in so bittere Fehde, dass die Tagsatzung einschreiten musste.
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