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- Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Saffenburg
Saffenburg
Die Saffenburg, auch Saffenberg genannt, ist die Ruine einer hochmittelalterlichen Höhenburg auf 253 m ü. NN in der Ortsgemeinde Mayschoß im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler. Sie ist die älteste Burgruine des Ahrtals und steht oberhalb des Ahrtals.
Beschreibung
Die Burgruine befindet sich auf einem langgestreckten Felsmassiv, das an drei Seiten von der Ahr umspült wird. Die Anlage hat eine Länge von 260 Meter und eine Breite von 80 Meter an der breitesten Stelle. Die Burg bestand aus zwei Vorburgen und der Kernburg, die untereinander durch tiefe Halsgräben getrennt waren. Das Ausbruchmaterial der Halsgräben wurde als Baumaterial verwendet.
Heutzutage sind nur noch Grundmauern, die scheinbar nahtlos in den Felsen übergehen, von der Burg erhalten. An einigen Stellen zeigen noch Böschungen an, wo früher einmal eine Mauer verlief. 2004 begann eine grundlegende Sanierung der mehr und mehr verfallenden Grundmauern. Seit 2007 ist die Burgruine wieder öffentlich begehbar.[1]
Herrschaft Saffenburg
Die Herrschaft Saffenburg bestand aus der Saffenburg und den vier Dörfern Mayschoß, Laach, Rech, Dernau und dem Kloster Marienthal im heutigen Landkreis Ahrweiler. Die Herrschaft verfügte über ein eigenes Gericht, bestehend aus den in den Dörfern gewählten Schöffen. Dem Gericht stand ein Amtmann vor, abgehalten wurde es in der Rentmeisterei zu Mayschoß. Ohne eine besondere Erlaubnis durfte sich kein Fremder in der Herrschaft niederlassen, sondern musste dafür zwölf Reichstaler entrichten. Hatte er eine Ehefrau, musste er für sie acht Reichstaler zahlen.
Besitzverhältnisse
Die Saffenburg wurde im 11. Jahrhundert von den Grafen Adolf von Nörvenich und Adalbert von Saffenburg, auch von Saffenberg genannt, (Adelbertus de Saffenberch) erbaut. Sie wurde im Jahr 1074 erstmals urkundlich erwähnt. Hier erscheint Adelbertus de Saffenberch als Zeuge einer Urkunde, worin Erzbischof Anno II. die von Graf Eberhard von Cleve dem h. Quirinus und dessen Kirche in Neuß geschenkten Güter an die besagte Kirche und den Dom in Köln austeilt, am 27. September 1074.[3] Adalbert war 1104 der Stifter der Abtei Klosterrath, der späteren berühmten Augustiner Abtei Rolduc nahe dem heutigen Herzogenrath und Kerkrade, welcher er gleichzeitig mit seiner Gemahlin Mechtildis und seinem Sohn Adolf Güter in Ahrweiler und Lantershoven überwies. Adalbert starb nach der Chronik seines Klosters am 16. Dezember 1110 und wurde vor dem großen Altar der dortigen Kirche begraben.[4]
Adalbert folgte sein Sohn Adolf I. von Saffenberg. Durch die Heirat mit Margarete von Schwarzenburg, einer Nichte des Kölner Erzbischofs Friedrich I. von Schwarzenburg, erhielt er durch ihn den Titel eines Grafen. Um 1147 wurde er zum Erbvogt der kölnischen Kirche ernannt, wofür er wahrscheinlich die Saffenburg an Köln abtrat und als Lehen zurück empfing, denn von diesem Zeitpunkt an erscheint die Herrschaft als kölnisches Lehen. Adolfs Sohn Herman II. folgte ihm nach, mit seinem Tod 1172 erlosch diese Familie.
Um 1173 gelangt die Saffenburg durch Heirat der Tochter von Hermann II. Agnes, mit dem Grafen Heinrich II. von Sayn, an die Grafen von Sayn, aber auch dieses Geschlecht stirbt mit dem Sohn Heinrich III., der kinderlos bleibt, 1246 aus. Seine Witwe Gräfin Mathilde vererbte die Saffenburg 1247 an die Schwesternsöhne ihres Gemahls, an die Grafen von Sponheim. Graf Heinrich von Sponheim einigte sich mit seinen Brüdern und wurde Alleinbesitzer der Saffenburg, den er jedoch im Jahre 1255 an seinen Schwiegersohn Diedrich VII. von Cleve abtrat. Da der einzige Sohn von Diedrich VII. Priester wurde, war die Saffenburg ein eröffnetes Lehen. 1184 kaufte der Kölner Erzbischof Philipp I. von Heinsberg eine Hälfte der Burg. Neben den Grafen von Saffenberg wird nun ein weiteres Adelsgeschlecht belehnt, die sich Edelherren von Saffenburg nennen, ohne Grafentitel nicht dem Hochadel angehörten.
Als Erster wird 1197 Albert von Saffenburg genannt, wahrscheinlich ein Vasall derer von Sayn, danach erwähnt werden, Wilhelm um 1220 und Hermann um 1225. Der Sohn von Wilhelm, Gerlach wird um 1253 genannt, dessen Sohn Konrad mit Gemahlin Mechthild erscheinen noch 1284 in Verträgen. Nachfolger ist Wilhelm mit Gemahlin Isbergis um 1299. Nun folgen Johann I. bis Johann IV., Johann I. mit Gemahlin Sophie werden in Urkunden um 1325 erwähnt. Johann II. mit Gemahlin Gertrudis von Braunshorn folgten, wobei 1353 der Nachfolger Johann III. bereits als Knabe mit der 14–jährigen Katharina von Neuenahr vermählt wurde, durch Unterstützung des Vaters Johann II., der noch 1382 lebte. Das Erbe und die in Besitzname der Grafschaft Neuenahr, konnte allerdings nur durch Unterstützung des Kölner Erzbischofs Friedrich III. von Saarwerden erfolgen. Sein militärisches Eingreifen führte zur Belagerung und Zerstörung der Burg Neuenahr 1383. Die Kinder von Johann III. waren, Johann IV., Wilhelm, Kraft, Katharina, Gertrud, Ponzetta, Johannetta und Elisabeth, da Johann IV. kinderlos blieb, setzten die Geschwister die Dynastie fort durch Katharina der Tochter von Bruder Wilhelm.
Im Jahr 1424 kam die Herrschaft an die Grafen von Virneburg, durch die Heirat der Erbgräfin Katharina, Enkelin von Johann dem III. von Saffenburg, mit dem Grafen Philipp I. von Virneburg und blieb in deren Besitz, bis zum Tode des letzten Grafen Kuno von Virneburg im Jahre 1545. Graf Diedrich IV.(der ältere) von Manderscheid und Johann der IV., Graf zu Wied, stritten nun um das Erbe der Herrschaft von Saffenburg. Durch Zahlung von 3190 Taler an den Grafen Friedrich den IV. von Wied, dem Rechtsnachfolger von Johann dem IV., wurde Graf Diedrich der II. alleiniger Besitzer und 1572 vom Erzbischof Salentin von Isenburg mit der Herrschaft Saffenburg belehnt, so kam der Besitz an die Grafen von Manderscheid-Schleiden. Dietrich war aber der letzte im Mannesstamm und so kam der Gemahl seiner Schwester Katharina, Philipp von der Mark, (* 1548; † 1613), ein Nachkomme von Graf Wilhelm dem I. von der Mark „der Eber der Ardennen“, 1593 in den Besitz der Saffenburg, Schleiden und Gelsdorf. Ihm folgt sein Sohn Ernst von der Mark, (* 1590; † 1654), er heiratet in dritter Ehe 1641 die nicht adelige Katharina, aus der Ehe gehen die Söhne Engelbert, Franz-Anton und die Töchter Magdalena und Katharina-Franziska hervor. Erst am 23. April 1649 wird die Ehe von Papst Innozenz X. bestätigt und die Nachkommen werden legitimiert. Im gleichen Jahr kam auch die Ebenbürtigkeitserklärung von Kaiser Ferdinand.
Mitte des 17. Jahrhunderts verpfändet die Familie von der Mark die Saffenburg an den Freiherrn von der Reck. Dieser überträgt die Pfandschaft an den Grafen Maximilian Carl zu Löwenstein, erst im Jahre 1679 wurde dies geschlichtet. Während des Pfälzischen Erbfolgekriegs emigrierte Catharina Charlotte, die Witwe von Franz-Anton von der Mark, mit ihren drei Söhnen nach Frankreich. Nachdem sie die Aufforderung zur Rückkehr nach Deutschland verweigert, konfisziert im Jahre 1693 Kaiser Leopold die Saffenburg und übergibt sie dem Grafen Hugo Franz von Königseck. Durch die Kriege im Land konnte er die Herrschaft jedoch nicht in Besitz nehmen und so hatte dieser Vorgang keine weiteren Folgen. Am 5. Oktober 1773 starb der letzte Graf von der Mark. Die Tochter aus dem Hause Mark–Schleiden, Louise Margaretha, heiratete am 10. Juni 1748 den Herzog Karl Maria Raimund von Arenberg, dieser starb am 17. August 1778, danach haben sich die Saffenburg und Schleiden auf seine Nachkommen vererbt.[5]
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