Teilen Drucken Lesezeichen hinzufügen
Herzog Ulrich von Mecklenburg

Herzog Ulrich von Mecklenburg

männlich 1527 - 1603  (76 Jahre)

Angaben zur Person    |    Medien    |    Notizen    |    Ereignis-Karte    |    Alles

  • Name Ulrich von Mecklenburg 
    Titel Herzog 
    Geburt 5 Mrz 1527  Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, DE Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Titel (genauer) Herzog zu Mecklenburg (1555/56 bis 1603), Nestor des deutschen Reichsfürstenrates 
    Tod 14 Mrz 1603  Güstrow Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I8125  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 26 Apr 2018 

    Familie Elisabeth von Dänemark (von Norwegen),   geb. 14 Okt 1524   gest. 15 Okt 1586, Gedser Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 62 Jahre) 
    Eheschließung 1556 
    Notizen 
    • Elisabeth und Ulrich hatten eine Tochter.
    Kinder 
     1. Sophie von Mecklenburg,   geb. 4 Sep 1557, Wismar Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 3 Okt 1631, Nykøbing Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 74 Jahre)
    Familien-Kennung F3868  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jan 2023 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsGeburt - 5 Mrz 1527 - Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, DE Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 
    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Fotos Mittelalter
    Ulrich-Mecklenburg-1
    Ulrich-Mecklenburg-1
    Ulrich III, Herzog zu Mecklenburg
    Ulrich-Mecklenburg-2
    Ulrich-Mecklenburg-2
    Ulrich, Herzog zu Mecklenburg

    Wappen, Siegel, Münzen
    Ulrich-Mecklenburg-Wappen
    Ulrich-Mecklenburg-Wappen
    Wappen des Herzogs Ulrich (1575, Herzog August Bibliothek)
    Ulrich von Mecklenburg - Wappen
    Ulrich-Mecklenburg-Schloss-Detail
    Wappen von Herzog Ulrich und seiner Frau Elisabeth von Dänemark in der Tordurchfahrt von Schloss Güstrow

    Mittelalterliche Urkunden
    Ulrich von Mecklenburg - Brief
    Ulrich-Mecklenburg-Brief
    Brief von Johannes Caselius aus Rostock an Ulrich, Herzog von Mecklenburg in Schwerin, April/Mai 1589 (Abschrift 17. Jh.)

  • Notizen 
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_(Mecklenburg)

      Ulrich, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 5. März 1527 in Schwerin; † 14. März 1603 in Güstrow) war Herzog zu Mecklenburg von 1555/56 bis 1603 und zuletzt Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wird einerseits (als Administrator des Bistums Schwerin) als Ulrich I., andererseits (als Herzog zu Mecklenburg) auch als Ulrich III. gezählt.[1]

      Leben und Wirken
      Ulrich war der dritte Sohn von Herzog Albrecht VII. dem Schönen (1488-1547) und dessen Gemahlin Anna von Brandenburg. Nachdem durch die Beteiligung Albrechts VII. an der dänischen Grafenfehde der Güstrower Landesteil völlig überschuldet war, überließ Ulrich nach dem Tod des Vaters die Regierung dieses völlig überschuldeten Teilgebietes zunächst seinem älteren Bruder Johann Albrecht I., wurde aber wie sein nächst jüngerer Bruder, Herzog Georg († 1552), vom Kaiser belehnt.
      Ulrich kam 12-jährig zur Erziehung an den bayerischen Hof. 1539 studierte er zusammen mit Philippus Rudolf zu Herben-Schlüben Theologie und Rechtswissenschaft an der Universität Ingolstadt. Sein Mitstudent war dort auch sein Altersgenosse, Herzog Albert von Bayern. Nach dem Tod des Vaters verzichtete er zunächst auf eine Regierungsbeteiligung. Er nahm seinen Wohnsitz in Bützow und folgte 1550 seinem Vetter Herzog Magnus III. von Mecklenburg (1509-1550) als Administrator des Bistums Schwerin; am 15. Februar 1556 heiratete er auch dessen Witwe Elisabeth, eine Tochter König Friedrichs I. von Dänemark. Die Wahlhandlung durch das Domkapitel fand am 26. März 1550 im Dominikanerkloster zu Wismar statt[2]; die Postulation erfolgte einstimmig trotz Bedrohung des Wahlgremiums durch einen anderen Kandidaten, den Herzog Heinrich Georg; am folgenden Tag erhielt er die Niederen Weihen durch den Schweriner Weihbischof Magnus Haraldsson.[3]
      Nach dem Tod seines Onkels Herzog Heinrich V. zu Mecklenburg (1503–1552) drang Ulrich vertragsgemäß auf eine Beteiligung an der Landesherrschaft, zumal sein Bruder Johann Albrecht I. auch wenig zur Tilgung der Schulden beitrug, sondern diese eher noch vermehrte durch seine Beteiligung am Schmalkaldischen Krieg gegen den Kaiser 1552 und durch großzügiges Mäzenatentum von Kunst und Wissenschaft. Es entbrannte ein heftiger Erbschaftsstreit, der 1556 mit dem Ruppiner Machtspruch des brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. beigelegt wurde.
      Am 17. Februar 1555 wurde Ulrich Mitregent seines Bruders in Güstrow. 1556 erhielt er unter Beibehaltung der gemeinsamen Landesregierung mit seinem Bruder „Amt und Hauß“ Güstrow überwiesen als Regent des östlichen Landesteils, während Johann Albrecht I. den westlichen Landesteil mit der Residenz Schwerin wählte. Nach dem Tod des Bruders (1576) übernahm Ulrich mehrfach die vormundschaftliche Regierung für dessen Nachkommen. So für dessen Sohn Johann VII. von 1576–1585 und dessen Enkel Adolf Friedrich I. bis 1603. Ulrich errichtete das Güstrower Schloss als seine Hauptresidenz. Seine Nebenresidenzen waren die Burg Stargard, der Fürstenhof Neubrandenburg sowie die Schlösser Dargun, Doberan und Bützow.
      1582 veranstaltete er die letzte prunkvolle Reichstagsfahrt eines mecklenburgischen Fürsten mit großem Gefolge zum Reichstag nach Augsburg.[4]
      Ulrich verkörperte der Typus des universal gebildeten, neuzeitlichen Fürsten. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Fürsten der mecklenburgischen Dynastie. Ihm kam dabei seine ruhige und bedachte Art, mitunter auch das Glück des Tüchtigen zugute. Ihm gelang es, seine Landeshälfte weitgehend schuldenfrei zu halten, er hinterließ bei seinem Tod sogar ein Vermögen von ungefähr 200.000 Gulden. Ulrich beteiligte sich im Austausch mit Tycho Brahe und David Chytraeus an der wissenschaftlichen Diskursen seiner Zeit und korrespondierte mit Humanisten wie Heinrich Rantzau und Johannes Caselius. Er organisierte 1594 als Oberster des Niedersächsischen Reichskreises die Militär- und Finanzhilfe gegen den drohenden Türkeneinfall uund war lange Nestor des deutschen Reichsfürstenrates. Er wurde einen Monat nach seinem Tod mit den prunkvollsten Begräbnisfeierlichkeiten, die Güstrow jemals erlebt hat, im dortigen Dom bestattet, wo Philipp Brandin ein monumentales Wandgrab für ihn und seine Gemahlinnen schuf, welches von dessen Nachfolger Claus Midow vollendet wurde.
      „Anno 1603, den 14. Martij, ist der hochlobliche furst und herr hertzogh Ulrich von Meckelnburg gestorben zu Gustrow. Und ist die furstliche leiche den 14. Aprilius in großer solennitet und großer versamlung vieler vornehmer hern und leuten zu Gustrow in das furstliche begrebnißgewölbe in einem zinnern sarcke zu ihrer ruhe niedergesetzet worden. Die deutsche leichendpredige ist von doctor Luca Backmeistern [d.h. Lucas Bacmeister ] gehalten worden.“
      – Vicke Schorler[5]

      Bedeutung
      Ulrich war vor allem Innenpolitiker. Sein besonderes Augenmerk galt dem gemeinen Nutzen. Er ordnete Landeskirche, Justiz und Landesverwaltung nicht allein auf dem Papier, sondern sorgte mit Strenge und Hartnäckigkeit dafür, dass vielem davon auch nachgekommen wurde. Besonders langlebig war die noch kurz vor seinem Tod veröffentlichte Revidierte Kirchenordnung, die bis zum Ende der Monarchie galt.
      Auch die Außenpolitik Ulrichs wurde bedächtig geführt. Vom Regierungsantritt bis zum Tod führte er nicht einen Krieg. Noch weniger konnte er Konfessionskriegen abgewinnen, war daher auch nicht wie die Brüder am Schmalkaldischen Krieg oder dem Feldzug von 1552 beteiligt. Ulrich war strenggläubiger Lutheraner, weil er diesen Glauben durch Schriftgemäßheit fest begründet sah. Zugleich war er konfessionellen Eiferern aller Richtungen abhold. Er suchte die Lehrstreitigkeiten auf die Universsitäten zu begrenzen, sie waren der Ort für die Diskussion. In der Landeskirche galt dann die etablierte wissenschaftliche Meinung. Mithin hielt er sich zur Fraktion reichstreuer Lutheraner unter Führung seines Vetters Kurfürst August von Sachsen und unterstützte die Bewegung zur Konkordienformel von 1577 und zum Konkordienbuch von 1580, die er beide unterzeichnete – auch als Vormund seiner Neffen Johann VII. und Sigismund August von Mecklenburg -[6], weil er sie als ein Werk der Einigung und nicht der Spaltung verstand.
      Aufgrund von Ulrichs Festhalten am Recht, wurde er auch zu etlichen Vermittlungen hinzugezogen. So war er insbesondere mit seinem Vetter Kurfürst August als Vermittler zwischen Friedrich II. von Dänemark und den Herzögen Johann und Adolf von Schleswig-Holstein tätig, zu denen er gleichfalls exzellente Beziehungen hatte. Zu weiterem Ansehen gelangte Ulrich, als er 1588 seinem Schwager Herzog Adolf von Schleswig-Holstein als Oberst des Niedersächsischen Reichskreises folgte.

      Nachkommen
      Sein einziges Kind aus der Ehe mit Elisabeth von Dänemark, Sophie, wurde mit König Friedrich II. von Dänemark verheiratet. Neben König Christian IV. ging aus dieser Ehe auch Prinz Ulrich von Dänemark hervor, seinem Großvater zu Ehren benannt. Dieser Ulrich folgte seinem Großvater auch als Administrator des Stifts Schwerin. Auch ein Sohn Christians IV. wurde zum Gedächtnis an den bedeutenden mecklenburgischen Herzog gleichfalls Ulrich genannt, dieser folgte als Ulrich III. im Stift Schwerin. Ulrichs zweite Ehe mit Anna von Pommern blieb kinderlos.



      Literatur und Anmerkungen
      • Karl Ludwig Grotefend: Ulrich III. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 39, Duncker & Humblot, Leipzig 1895, S. 225 f.
      • Carsten Neumann: Die Kunst am Hofe Ulrichs zu Mecklenburg. Kiel: Verlag Ludwig 2009 (Bau + Kunst Band 15), ISBN 978-3-937719-64-1
      Weblinks
       Commons: Ulrich (Mecklenburg) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      • Literatur über Ulrich (Mecklenburg) in der Landesbibliographie MV
      • Stammtafel des Hauses Mecklenburg
      • Jan-Hendrik Hütten: Ulrich Herzog zu Mecklenburg (1527–1603). „Woher vnd von weme eine Christliche Obrigkeit komme“ – Die Leichenpredigt als Form politischer Kommunikation auf der Website der Forschungsstelle für Personalschriften
      Einzelnachweise
      1 Die dynastische Zählung als Ulrich III. ist zwar konsequent unter der Maßgabe, dass das mecklenburgische Fürstenhaus seine Dynasten stets und lehnsrechtlich korrekt auf das Gesamthaus zählte. Vorangegangen waren Ulrich die beiden namensgleichn (regierenden) Herzöge der Teilherrschaft Mecklenburg-Stargard, Ulrich I. und Ulrich II. Jedoch setzt mit der Ersten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung eine Separatzählung von Regenten der entstandenen Teilherrschaften ein, die in der Folge zu Doppelzählungen führte (Beispiel: Johann II. (Mecklenburg-Stargard) und Johann II. (Werle)). Es hat sich deshalb in der Landesgeschichtsschreibung eingebürgert, Ulrich (III.) überwiegend ohne dynastische Zählung zu personalisieren.
      2 Franz Schuldt: Das Bistum Schwerin in der evangelischen Zeit. In: Mecklenburgisches Jahrbuch MJB 49 (1884) S. 150–151.
      3 Josef Traeger: Die Bischöfe des mittelalterlichen Bistums Schwerin. Mit einem Anhang: Administratoren und Kandidaten in nachreformatorischer Zeit. (1550–1648) St.-Benno-Verlag, Leipzig 1984, S. 225
      4 Albrecht Friedrich Wilhelm Glöckler: Die Reichstags=Fahrt des Herzogs Ulrich von Mecklenburg im Jahre 1582. In: Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 9 (1844), S. 166–214 (Volltext (Memento vom 14. Janar 2008 im Internet Archive))
      5 Vicke Schorler: Rostocker Chronik 1584–1625. Hrsg.: Ingrid Ehler. S. 28.
      6 Vgl. BSLK, S. 16 und S. 763.