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Herzog Konrad I. von Polen (von Masowien) (Piasten)

Herzog Konrad I. von Polen (von Masowien) (Piasten)

männlich 1188 - 1247  (59 Jahre)

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  • Name Konrad I. von Polen (von Masowien) (Piasten) 
    Titel Herzog 
    Geburt 1187/1188 
    Geschlecht männlich 
    Titel (genauer) Herzog in Masowien als Konrad I. (ab 1199), Herzog in Kujawien Sieradz und Łęczyca (ab 1202), Seniorherzog von Polen (1229–1232 und 1241–1243) 
    Tod 31 Aug 1247 
    Personen-Kennung I8418  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 26 Apr 2018 

    Vater Herzog Kasimir II. von Polen (von Masowien) (Piasten), der Gerechte ,   geb. 1138   gest. 5 Mai 1194, Krakau, Polen Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 56 Jahre) 
    Mutter Helena von Ruthenia 
    Familien-Kennung F4046  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Agathe von Halytsch-Wolhynien   gest. nach 1247 
    Kinder 
     1. Kasimir I. von Kujawien (von Masowien) (Piasten),   geb. cir 1211   gest. 14 Dez 1267 (Alter 56 Jahre)
    Familien-Kennung F4045  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Okt 2017 

  • Wappen, Siegel, Münzen
    Konrad I. von Polen - Siegel
    Konrad-I-Polen
    Das Siegel von Herzog Konrad

  • Notizen 
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_I._(Polen)

      Konrad von Masowien (polnisch Konrad I Mazowiecki, lateinisch Conradus; * 1187 oder 1188; † 31. August 1247) war ab 1199, als Konrad I., Herzog in Masowien, ab 1202 Herzog in Kujawien, Sieradz und Łęczyca, sowie 1229–1232 und 1241–1243 Seniorherzog von Polen. Sein Vater war Kasimir der Gerechte, dessen Eltern hießen Bolesław III. Schiefmund und Salome von Berg-Schelklingen.
      Herzog Konrad entstammte der Dynastie der Piasten.

      Konrad und der Deutsche Orden
      Konrad von Masowien war zeitweise Senior über ganz Polen und polnischer Teilfürst. Konrad von Masowien versuchte sein Herrschaftsgebiet zu vergrößern. Es gelang ihm 1220 zunächst, das nördlich von Masowien gelegene Kulmerland, das von Prußen bewewohnt und kein slawisches Land war, zu erobern. Die Prußen schlugen ihn jedoch zurück, und es entwickelte sich ein jahrelanger Grenzkrieg, in dessen Verlauf die Prußen nicht nur das Kulmerland zurückeroberten, sondern auch wiederholt in Masowien einfielen und Konrads Hauptstadt Płock bedrohten. Konrad warb um militärischen Beistand und berief sich dabei auf die Missionierung der Prußen. Er bat den Deutschen Orden, das Kulmer Land zu besetzen und stellte ihm anheim, es für sich zu behalten. Die Deutschordensritter wollten nicht eingreifen, ohne zuvor das Einverständnis des römisch-deutschen Kaisers Friedrich II. eingeholt zu haben, das sie im Jahr 1226 erhielten.[1]
      Der Deutsche Orden war zuvor vom ungarischen König Andreas II. aus dem Burzenland, wo der Ritterorden 1211–1225 erfolgreich gegen die heidnischen Kumanen, einem in der Steppe lebenden Turkvolk, gekämpft hatte, vertrieben worden.
      Angesichts dieser Entwicklung kamen Konrad von Masowien Bedenken, ob die Deutschordensritter tatsächlich, wie von ihm geplant, für seine Ziele kämpfen würden. Er gründete deshalb nach Vorbild des Schwertbrüderordens einen eigenen Kreuzritterorden, die „Brüder von Dobrin“ (offiziell: „fratribus militiae Christi in Prussia“, ‚Brüder des Ritterdienstes Christi in Preußen‘). Konrad von Masowien rief zum Kreuzzug gegen die heidnischen Prußen auf und warb um christliche Ritter zur Unterstützung seines Ritterordens. Die „Brüder von Dobrin“ konnten jedoch das Kulmerland nicht wiedererobern, versagten sogar beim Schutz des masowischen Kerngebietes und erlitten 1228 eine vernichtende Niederlage gegen die Prußen.
      Konrad von Masowien stand nun mit dem Rücken zur Wand und musste befürchten, ganz Masowien an die Prußen zu verlieren. Er beugte sich deshalb 1230 den Forderungen des Hochmeisters der Deutschordensritter und verpflichtete sich im Vertrag von Kruschwitz, dem Deutschen Orden im Erfolgsfall das Kulmerland „auf ewige Zeit“ als Geschenk (nicht nur als Lehen) zu überlassen, außerdem waren auch Löbau und die Burgen Nessau und Vogelsang zu übergeben. Wie bereits in der Goldenen Bulle von Rimini durch Friedrich II., so bestätigte auch Konrad von Masowien im Vertrag von Kruschwitz die Unabhängigkeit des zu schaffenden Ordensstaates und seine Herrschaft über das Kulmerland und alle von ihm eroberten oder noch zu erobernden Länder der Prußen. Umstritten dabei ist, ob das Dokument, das eine Schenkung und nicht etwa nur den Verleih (Lehen) des Kulmer Landes an den Deutschen Orden verbrieft, von den Hochmeistern desselben im Nachhinein gefälscht worden ist. Hermann von Salza erhielt im Herbst 1230 von Papst Gregor IX. die mündliche Zusage, die Unabhängigkeit des zukünftigen Ordensstaates zu garantieren, was am 3. August 1234 in der Bulle von Rieti auch schriftlich niedergelegt wurde. Dabei spielte sicher die Konkurrenz zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. eine Rolle.
      Nunmehr dreifach abgesichert, begann der Deutsche Orden gegen die Prußen Krieg zu führen. Im Frühjahr 1231 sammelte Landmeister Hermann von Balk sich mit einer kleinen Streitmacht bei Vogelsang in der Nähe von Nessau, setzte über die Weichsel und errichtete noch im selben Jahr beim späteren Thorn im Kulmerland eine erste Burg. In den ersten Jahren wurden die Feldzüge der Ordensritter immer wieder durch Truppen Konrad von Masowiens und der anderen polnischen Teilfürsten unterstützt. 1234 wurde der unbedeutende Kreuzritterorden „Brüder von Dobrin“ in den Deutschritterorden integriert, 1235 übernahm der Deutsche Orden mit Erlaubnis des Papstes auch offiziell die Burg Dobrin. 1237 ging der Schwertbrüderorden im Deutschen Orden auf.
      Polnische Historiker, welche sich auf Max Perlbach, dessen These seit 1980 als widerlegt gilt, berufen, bezweifeln die Echtheit des Vertrages von Kruschwitz und legen nahe, dass die Staatsgründung durch einen geschickten „Schachzug“, nämlich durch die Fälschung des Vertrages und den darauf folgenden Konsens durch die päpstliche Bulle, ermöglicht wurde.


      Weblinks
      Commons: Konrad I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Einzelnachweise
      1 vergl. z. B. Friedrich von Dreger: Codex Pomeraniae. Ausgabe Berlin 1768, Band 1, No. LXV, S. 117–120.