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Isalda von Wied

Isalda von Wied

weiblich - 1223

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  • Name Isalda von Wied 
    Geschlecht weiblich 
    Tod 1223 
    Personen-Kennung I12079  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 6 Aug 2018 

    Vater Titel Dietrich I. (Theoderich) von Wied 
    Familien-Kennung F6015  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Gottfried I. von Eppstein,   geb. cir 1169 od 1160 od 1165, Eppstein Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ortgest. 1223 (Alter 58 Jahre) 
    Notizen 
    • Die Kinder von Gottfried I. ind Isalda waren:
      - Siegfried III. von Eppstein (* 1194 oder 1195; † 9. März 1249), Erzbischof von Mainz von 1230 bis 1249
      - Gerhard von Eppstein (* etwa 1195; † 1249)[1], er nannte sich ab 1219 Gerhard von Braubach
      - Gottfried II. von Eppstein (* etwa 1199; † zwischen dem 15. März 1272 und dem 30. September 1278)
    Kinder 
    +1. Titel Gerhard II. von Eppstein (von Braubach)   gest. nach 1240 vor 23 Mai 1246
    Familien-Kennung F6012  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 6 Aug 2018 

  • Wappen, Siegel, Münzen
    Wied - Fürstenwappen
    Wied - Fürstenwappen
    Die Grafschaft Wied (seit 1784 Fürstentum Wied), benannt nach dem rechtsrheinischen Nebenfluss Wied, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Bereich des Westerwaldes und des heutigen Landkreises Neuwied. Sie bestand etwa von Anfang des 12. Jahrhunderts bis 1806 und existierte von 1815 bis 1848 als Standesherrschaft innerhalb Preußens fort.

    (Bild: Wikipedia; Zeichnung von Professor Ad. M. Hildebrandt - Alfred Freiherr von Krane, Wappen- und Handbuch des in Schlesien (einschliesslich der Oberlausitz) landgesessenen Adels, Goerlitz 1901 - 1904, gemäß Reichsfürstenstandsdiplom 1784 - © Gemeinfrei)

  • Notizen 
    • Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Fürstentum_Wied

      Fürstentum Wied

      Die Grafschaft Wied (seit 1784 Fürstentum Wied), benannt nach dem rechtsrheinischen Nebenfluss Wied, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Bereich des Westerwaldes und des heutigen Landkreises Neuwied. Sie bestand etwa von Anfang des 12. Jahrhunderts bis 1806 und existierte von 1815 bis 1848 als Standesherrschaft innerhalb Preußens fort.

      Im Laufe ihrer Geschichte wurde sie zwischen den verschiedenen Zweigen des wiedischen Grafenhauses mehrfach geteilt und wiedervereinigt. Die Obergrafschaft lag um die Zentren Dierdorf und Runkel an der Lahn, die Residenz der Niedergrafschaft war bis 1653 die Burg Altwied, anschließend bis 1848 die Stadt Neuwied. Das Geschlecht zählt zum Hochadel.[1]

      Geschichte

      Ursprünge und erstes Grafenhaus
      Die Anfänge der Grafschaft Wied liegen im Dunkeln. Ihr Territorium wie auch das der späteren Grafschaft Sayn, die rechts- und linksrheinischen Gebiete der Kölner und Trierer Kurfürsten sowie die dort gelegenen Besitzungen des späteren Herzogtums Jülich, des Hauses Nassau und der Pfalzgrafen bei Rhein waren Bruchstücke der ehemals salischen und staufischen großen Pfalzgrafschaft (Palatia maior), die ihrerseits aus dem fränkischen Lotharingien hervorgegangen war. Eine Grafschaft Wied als eigenständiges Territorium wird erst fassbar, als diese ursprüngliche Pfalzgrafschaft zerbrochen war. Sie galt aber stets als Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein.

      Als Begründer des Hauses Wied gilt Metfried, der Gaugraf im Engersgau war. Die Familie war nördlich der Lahn, aber auch linksrheinisch begütert.[2] Er und sein Bruder Richwin von Kempenich werden 1103 in einer Urkunde des Stiftes Münstermaifeld als Zeugen genannt. 1129 erscheint derselbe Metfried in einer Urkunde des Klosters St. Thomas in Andernach, diesmal unter der Bezeichnung „Meffridus de Widhe“. Dies ist der erste eindeutige Hinweis auf eine eigenständige Herrschaft dieses Namens. In ihr verband Metfried wahrscheinlich Eigenbesitz um die später Altwied genannte Burg, deren Bau in dieser Zeit begonnen worden sein dürfte, mit Herrschaftrechten, mit denen ihn der Pfalzgraf belehnt hatte. Metfrieds Sohn Arnold (um 1098–1156) war Kanzler des staufischen König Konrads III. und Erzbischof von Köln, was die Bedeutung der Familie in dieser Zeit unterstreicht.[2] Nachfolger Metfrieds wurde sein Sohn Siegfried von Wied.

      Graf Dietrich von Wied (1158–1200), ein Enkel Metfrieds, tritt in einer am 26. April 1158 in Sinzig ausgestellten Urkunde neben dem Pfalzgrafen Konrad als Zeuge in Erscheinung. Es wird nicht überliefert, dass der Pfalzgraf Dietrich von Wied belehnt hätte. In einer wiedischen Urkunde vom 25. Dezember 1190 dagegen trägt ihm der kölnische Erzbischof ein Lehen zu Olbrück im heutigen Kreis Ahrweiler auf. Den Söhnen des Grafen wird darin das Erbrecht an dem Lehen zugestanden, aus der Sorge vor einer möglichen Entfremdung nicht aber seiner Tochter Theodora, die den Grafen Bruno von Isenburg geheiratet hatte. Neben Olbrück vergab Erzköln im 13. Jahrhundert noch weitere kleine Gebiete im Bereich Koblenz (Bassenheim) und Neuwied (Heddesdorf) an die Grafen von Wied zu Lehen.[3]

      Wahrscheinlich beerbte Georg von Wied (1197–1219) seinen Vater Dietrich. Er nahm am Fünften Kreuzzug teil und trat urkundlich öfter an der Seite der Grafen von Sayn und der Pfalzgrafen auf. Da er offenbar keine Erben hinterließ, erlangte sein Bruder Lothar (1219–1243) die Herrschaft. Auch er hinterließ offenbar keinen erbberechtigten Nachkommen. Da die übrigen Söhne und Töchter Dietrichs in den geistlichen Stand getreten waren, blieben nur Nachkommen seiner Töchter Theodora und Isalda als Erben der Grafschaft Wied übrig.

      Vollends deutlich wird das Lehensverhältnis der Grafschaft Wied am 5. März 1243: An diesem Tag übertrug Lothar sein Lehen an Theodoras Söhne Bruno (II.) und Dietrich. Bereits 1238 hatte der Pfalzgraf Otto bei Rhein bestätigt, dass er nach Lothars Tod Bruno und Dietrich mit der Grafschaft Wied belehnen wolle. Die Urkunde besagt, der wiedische Graf befinde sich nunmehr dank der Großzügigkeit des Pfalzgrafen in der Pflicht eines Vasallen (Ledigmann). Mit Lothar starb 1244 das erste Grafenhaus aus, so dass die Hälfte der Herrschaft an die beiden Isenburger überging. Als Erben der anderen Hälfte treten die Herren von Eppstein auf, deren Anteil bereits 1306 an die Grafen von Virneburg verkauft wurde.

      Zweites und drittes Grafenhaus bis zum 19. Jahrhundert
      Als zweites Grafenhaus kann man somit die Nachkommen des Bruno (II.) von Isenburg bezeichnen, die Grafen von Wied-Isenburg, die von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts die Geschicke der Grafschaft lenkten. Der rechtliche Zustand als Lehen der Pfälzer Kurfürsten blieb auch für die nächsten Jahrhunderte erhalten. Daher bekannte Philipp von Isenburg im Jahre 1352 (25. August), dass er die Freiheit des Gerichts zu Bendorf von dem Pfalzgrafen Ruprecht erhalten hätte.

      Neben dem Lehen der Kurpfälzer hatten die Grafen von Wied-Isenburg auch noch die im 13. Jahrhundert erhaltenen Gebiete vom Erzbistum Köln inne. Bruno III., der Sohn von Bruno II., bat 1265 den Kölner Erzbischof um Erlaubnis, diese Lehen veräußern zu dürfen. Die Veräußerung erfolgte jedoch nicht, da der Sohn Johann I. 1276 seinerseits von Erzbischof Siegfried von Westerburg die Erlaubnis erhielt, das Lehen für seine Ehefrau Agnes als Leibzucht zu verwenden. Die letzten nachweisbaren Kölner Lehnbestätigungen erhielt der Enkel von Bruno II., Wilhelm I., von den Kölner Erzbischöfen Elekt Adolf II. 1363 und von Friedrich III. 1372.[4]

      Da Wilhelm II. von Wied-Braunsberg-Isenburg 1462 ohne männlichen Erben starb, fiel die Grafschaft an Dietrich IV. von Runkel, der mit einer Nichte Wilhelms, Anastasia von Wied-Isenburg, verheiratet war. Schon 1460 jedenfalls belehnte der Pfalzgraf Friedrich IV. von Runkel, den ältesten Sohn Dietrichs, „aus besonderer Gnade für seine geleisteten treuen Dienste“ mit der halben Grafschaft Wied. Dieser Graf erhielt dann 1473 aus der Hand des erwähnten Pfalzgrafen als Lehen sogar die ganze wiedische Grafschaft. 1477, nachdem Pfalzgraf Philipp die Regierung übernommen hatte, wiederholte er diese Belehnung der ganzen Grafschaft Wied an Friedrich von Wied-Runkel.

      Friedrich IV. († 1487) wurde somit zum Stammvater des dritten und letzten Grafenhauses, des Hauses Wied-Runkel. Er hatte vier erbberechtigte Söhne, von denen zunächst 1488 der älteste als Wilhelm III. die Herrschaft antrat. Wilhelm konnte zusätzlich die Grafschaft Moers erwerben. Da er 1526 ohne legitime Söhne starb, erbte sein Bruder Johann III. die Grafschaft Wied, während Moers über seine Tochter Anna an die Grafschaft Neuenahr fiel.[5] Die beiden jüngeren Brüder, Hermann und Friedrich, waren Geistliche geworden: Hermann war seit 1515 Erzbischof von Köln, Friedrich Bischof von Münster. Obwohl Hermann und Friedrich im Zuge der Reformation ihre Ämter niederlegten, traten sie nicht wieder in die Erbfolge ein.

      Beim Tode Johanns teilten dessen Söhne, Johann IV. und Philipp, die Grafschaft Wied in die sog. „obere“ und „untere“ Grafschaft. Diese Teilung wurde endgültig, denn obwohl die verschiedenen Seitenlinien im 16. und 17. Jahrhundert zum Teil nur ein oder zwei Generationen fortbestanden, wurde beim Rückfall diese Teilung jedes Mal in der nächsten Generation unter den beiden ältesten Söhnen erneuert: Friedrich III., der 1653 die Stadt Neuwied gründete, teilte 1640 mit seinem Bruder Moritz Christian ebenfalls nach diesem Schema die Grafschaft. Friedrich III. wurde somit der Gründer der Linie Wied-Neuwied, Moritz Christian der der jüngeren Linie Wied-Runkel.[6] Wied-Runkel erlangte 1726 auch noch die Grafschaft Kriechingen.


      Schloss Neuwied, Residenz der Unteren Grafschaft seit Anfang des 18. Jahrhunderts
      Bis weit ins 18. Jahrhundert wurden die Grafen von Wied weiterhin von den Pfalzgrafen belehnt, zuletzt 1721 Graf Friedrich Wilhelm durch Kurfürst Carl Philipp. Dabei war die Grafschaft spätestens seit Einführung der Reformation wie ein reichsunmittelbares Fürstentum behandelt worden. Bis zu ihrer Auflösung gehörte sie zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und ihre jeweiligen Inhaber waren als Mitglieder der westfälischen Grafenbank am Reichstag vertreten. Erst mit der Erhebung von Graf Johann Friedrich Alexander, dem Enkel Friedrichs III., in den Reichsfürstenstand im Jahr 1784 scheinen die Belehnungen durch Kurpfalz ausgeblieben zu sein. 1791 wurde mit Christian Ludwig auch die Linie Wied-Runkel gefürstet.

      Johann Friedrich Alexanders Sohn Friedrich Karl war aber zugleich der letzte regierende Fürst zu Wied. Weil er sich geweigert hatte, dem Rheinbund beizutreten, wurde das Fürstentum 1806 auf Druck des französischen Kaisers Napoléon aufgelöst und dem Herzogtum Nassau zugeschlagen. 1815 fielen beide wiedischen Territorien an Preußen

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