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No. 1
Benninger Georg
Josef, und
Fischer Magdalena

Jm Jahre eintausend achthundert neun und zwanzig, den zweyten July
                    um   sieben          Uhr des   Morgens                         erschien vor
mir Heinrich Matter, Bürgermeister und   Marx Lehmann, Adjunct und delegirter
Beamter des Civilstandes der Gemeinde   Berghausen
Cantons  Speyer,        Land-Commisssariats Speyer, königlich bayerischen Rheinkreises;
um eine Ehe zu schliessen:  Einerseits   Georg Josef Benninger, Ackermann, ledig und
grossjährig, zu Rheinhausen im badischen geboren den achtzehnten April im Jahre
ein tausend acht hundert drey, dahier zu Berghausen wohnhaft, rechtmässiger Sohn
von dem zu Rheinhausen am dritten Juni achtzehn hundert vier und zwanzig verlebten
Ackersmann Johann Philipp Benninger, und dessen daselbst wohnhaften, fünfzig Jahren
alten, hier anwesenden und einwilligenden Wittwe Maria Eva Hemsch, und 
andernseitig Magdalena Fischer, ohne Gewerb und grosjährig, zu Gaehlingen im 
Badischen geboren den siebzehnten Februar im Jahr ein tausend sieben hundert
zwey und neunzig, Wittwin von dem am vierten Dezember achtzehn hundert
sechs und zwanzig dahier verlebten Ackermann Johann Stirnberger, und recht-
mässige Tochter von dem zu Otterstadt wohnenden Ackers- und Eheleuten Nicolaus
Fischer, vier und sechzig Jahre alt, und Magdalena Esch, drey und sechzig Jahre
alt, beyde sind anwesend und einwilligend.

   Welche mich ersuchten zu Feier ihres Eheverbündnisses zu schreiten, wovon die Verkündi-
gungen an der Hauptthüre des Gemeindehauses statt hatten, nämlich die erste den  ein und zwanzigsten
Juni, Morgens um eilf Uhr,       und die zweite den   acht und zwanzigsten
desselben Monats des laufenden Jahrs, um die nemliche Stunde.

   Die zukünftigen Eheleute legten mir hierauf ihre respectiven Geburtsscheine und den Act
des Absterbens von dem Vater des Bräutigams, so wie jenes von dem Ehemann
erster Ehe der Braut
vor, welche ich gegenwärtigem Act beyfügte, und da gegen diese Heirath kein Einwand ge-
setzlich gemacht wurde, so habe ich nach Vorlesung obengemeldeter Actenstücke und des sechsten Capitels
des Civil-Gesetzbuches ihrem Begehren Genüge geleistet.
   Ich fragte demnach die zukünftigen Eheleute, ob sie sich als Mann und Frau ehelichen
wollen, worauf mir jedes einzelnd bejahend antwortete.
   Ich erkläre daher im Namen des Gesetzes, dass , Georg Joseph Benninger
und Magdalena Fischer,

ehelich verbunden sind.
   Zu dessen Urkunde habe ich diesen Act in Gegenwart von Peter Schaifer, Ackermann,
vier und dreissig Jahre alt, Schwager von der Braut, zu Otterstadt wohnhaft,
Philipp Krenk, Ackermann, zwey und sechzig Jahre alt, Franz Blenck, Hufschmidt,
sieben und zwanzig Jahre alt, und Simon Doerr, Hufschmidt, zwei und dreissig Jahre
alt, die drey letzten nicht verwandt mit den Parthein, aber dahier zu Berghausen
wohnhaft,
aufgesetzt, welche ihn nach gegebener Vorlesung mit mir und den contrahirenden Theilen unter-
schrieben haben.   Mit Ausnahme der Mutter der Braut, welche erklärte nicht schreiben
zu können.

Georg Joseph Benninger            Magdalena Fischer              Dörr 

    Benninger       Fischer     Schaifer?    Krenk        Blenck
                                                                                    Lehmann

Benninger Georg Josef & Fischer Magdalena - Heirat 1829

Auszug vom 12 Jun 2018 aus dem Heiratsregister Berghausen, 1829 - Eintrag No. 1


Verknüpft mitFamilie: Benninger/Fischer (F726); Georg Joseph Benninger; Magdalena Fischer

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