Notizen |
- Am 23. Oktober 1228 war Jakob eine bemerkenswerte Partnerschaft mit seiner ehemaligen Verlobten Aurembiaix eingegangen, die sich wieder dem königlichen Hof angeschlossen hatte und offenbar zu seiner Geliebten geworden war. Jedenfalls hatte Jakob mit ihr einen „Konkubinatsvertrag“ abgeschlossen, indem er ihren gemeinsamen Kindern die Nachfolgerechte in der Grafschaft Urgell einräumte, auch wenn diese von unehelicher Herkunft wären. Auch hatte er sich zur Treue gegenüber seiner Geliebten verpflichten müssen, die er nur für eine „gleichwertige Dame“ verlassen durfte, wobei Aurembiaix ihren persönlichen Wert mit einer Geldsumme festgelegt hatte. Vertraglich vereinbarte Konkubinate waren in der katalanischen und okzitanischen Gesellschaft keine Seltenheit, besonders der Feudaladel und das gutsituierte Bürgertum hatte solche praktiziert, aber noch nie war ein König eine solche Verbindung eingegangen. Kinder sind aus ihr nicht hervorgegangen und der Vertrag war bereits 1229 durch die Ehe von Aurembiaix mit Peter von Portugal nichtig geworden. Abseits seiner Ehen und seines Verhältnisses zu Aurembiaix hatte Jakob noch mehrere andere Affären geführt.
- Aurembiaix hatte keine Kinder mit Jakob I.
Verlobung:
- Bereits als Säugling war Jakob von seinem Vater im Jahr 1209 mit Aurembiaix verlobt wurden, der Erbin der Grafschaft Urgell, die durch diese Ehe in den Besitz der aragónesischen Krone übergehen sollte. Dieses Verlöbnis war im Januar 1211 zugunsten eines mit Amicia de Montfort fallen gelassen worden, allerdings konnte dieses Eheprojekt als Folge der Schlacht bei Muret nicht realisiert werden.
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