Notizen |
- Geoffrey durfte die Ex-Frau des Königs nur zu außergewöhnlichen Bedingungen heiraten. Er musste dem König eine hohe Gebühr von 20.000 Mark (etwa £ 13.666) in vier Raten zu je 5000 Mark zahlen, die letzte Rate war bereits Ende September 1214 fällig. Sollte Geoffrey mit der Zahlung in Verzug kommen, hatte der König das Recht, Isabels Ländereien für sich zu behalten. Die hohe Gebühr war auch für einen reichen Earl unmöglich zu zahlen und hätte zu Geoffreys Ruin geführt. Zwar zahlte er fristgerecht die erste Rate, doch nachdem König Johann im Februar 1214 zu seinem Feldzug ins Poitou aufgebrochen war, unterließ er weitere Zahlungen. Der König befahl seinen Beamten daraufhin, die Ländereien Isabels zu besetzen, worauf Geoffrey im August weitere Zahlungen leistete. Daraufhin übergab ihm der König die Honour of Gloucester, den Hauptteil von Isabels Erbe.
- Da beide Ehen Geoffreys kinderlos geblieben waren, wurde sein Bruder William FitzGeoffrey de Mandeville sein Erbe. Seine Witwe Isabel heiratete im September 1217 in dritter Ehe Hubert de Burgh, sie starb allerdings nur wenige Wochen später, so dass die Honour of Gloucester nun an Richard de Clare fiel.
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