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Graf Heinrich von Schwerin

Graf Heinrich von Schwerin

männlich 1155 - 1228  (73 Jahre)

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  • Name Heinrich von Schwerin 
    Titel Graf 
    Geburt cir 1155 
    Geschlecht männlich 
    Titel (genauer) Graf von Schwerin 
    Tod 17 Feb 1228 
    Beerdigung Schweriner Dom Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I10124  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 27 Apr 2018 

    Kinder 
     1. Ermengard (Ermengardis) von Schwerin
    Familien-Kennung F5028  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Okt 2017 

  • Fotos Mittelalter
    Heinrich-I-Schwerin
    Heinrich-I-Schwerin
    Statue Heinrichs in der Fassade des Schweriner Schlosses

  • Notizen 
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_I._(Schwerin)

      Heinrich I., Graf von Schwerin, (* um 1155; † 17. Februar 1228), auch der Schwarze genannt, war ein Graf von Schwerin. Er hatte einen wichtigen Anteil an der Beendigung der dänischen Vormachtstellung im südlichen Ostseeraum.

      Leben
      Heinrich von Schwerin war der vierte Sohn des Gunzelin von Hagen, der von Heinrich dem Löwen mit der Grafschaft Schwerin belehnt worden war. Nach dem Tod Gunzelins 1185 hatte zuerst der älteste Bruder Helmold I. die Herrschaft übernommen. Als dieser sich 1194 zurückzog, übernahmen der dritte Bruder Gunzelin II. und Heinrich die Führung der Grafschaft. Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen hatten die Dänen die Vorherrschaft im Norden des Reiches und an der südlichen Ostseeküste erlangt. Deer dänische König war bestrebt, seinen Einflussbereich stetig auszubauen. So griff er 1208 in Streitigkeiten zwischen den Grafen und einem ihrer Lehnsmänner ein und vertrieb die beiden Grafen aus ihrem Besitz. Erst 1214 konnten sie, nach Leistunung des Lehnseides gegenüber König Waldemar II. von Dänemark, wieder zurückkehren. Zudem wurde die Schwester der Grafen, Ida (Oda), mit dem unehelichen Sohn Waldemars, dem Grafen Niels (Nikolaus) von Halland verheiratet, mit der halben Grafschaft Schwerin als Mitgift.
      Während Heinrich sich an dem Kreuzzug von Damiette beteiligte, starben sein Bruder Gunzelin II. 1221 und, auf dem Kreuzzug, sein Schwager Niels von Halland. Waldemar II. trat als Vormund seines minderjährigen Enkels Nikolaus von Halland-Schwerin auf, bestimmte seinen Neffen Albert von Orlamünde zum Statthalter und nahm durch diesen das „halbe Amt“ Schwerin, wie in einer Urkunde vom 28. Februar 1221 bestätigt, in Besitz. Heinrich kehrte erst im folgenden Jahr vom Kreuzzug zurück. Da Verhandlungen mit dem König nichts bewirkten, fasste er einen Entschluss, der weitgehende Folgen für die politischen Verhältnisse im Norden des Reiches und für Dänemark haben sollte.

      In der Nacht vom 6. zum 7. Mai 1223 entführte er Waldemar II. und dessen Sohn von der dänischen Insel Lyø, wo diese unbewacht von der Jagd ausgeruht hatten. Per Schiff gelangte er mit seinen Gefangenen an die deutsche Küste. Da Schwerin von den Dänen besetzt war, wurden Waldemar und sein Sohn zuerst in Lenzen in der Mark Brandenburg und bald darauf in der Burg Dannenberg versteckt. Nach der Rückeroberung der Grafschaft Schwerin 1225 wurden die beiden schließlich in der Schweriner Burg festgehalten.
      Für die Freilassung stellte Heinrich hohe Forderungen, von denen er sich weder durch Drohungen Dänemarks noch des Papstes Honorius III. abbringen ließ. Heinrich fand Unterstützung bei Heinrich Borwin II. von Mecklenburg, dem Grafen Adolf IV. vovon Holstein und dem Bischof Gebhard II. von Bremen. Da Waldemar nicht auf Heinrichs Forderungen einging, spitzte sich die Lage zu und es kam schließlich im Januar 1225 zur Schlacht bei Mölln. Die Dänen wurden geschlagen, und Albert von Orlamünde wurde wie sein König Gefangener Heinrichs von Schwerin.
      Waldemar willigte schließlich in die Forderungen Heinrichs ein, zu denen auch noch die seiner Bundesgenossen kamen. Im November 1225 wurde im Vertrag von Bardowick die Freilassung Waldemars und seines Sohnes gegen die Zahlung von 45.000 Mark Sillber, die Abtretung von Schwerin und Holstein, Verzicht auf alle deutschen Lehensgebiete außer dem Fürstentum Rügen und Gewährung völliger Handelsfreiheit für die deutschen Städte vereinbart. Außerdem musste Waldemar auf Rache verzichten und drei seiner Söhne als Geiseln stellen.

      Durch die Gefangenschaft Waldemars war die dänische Großmachtstellung im Ostseeraum schwer erschüttert. Das Streben nach Rückgewinnung gipfelte schließlich am 22. Juli 1227 in der Schlacht von Bornhöved. Waldemar II. wurde durch das Koalitionsheer geschlagen, der Herzog Otto von Braunschweig gefangen genommen und nach Schwerin gebracht. Waldemar war gezwungen, den Vertrag von Bardowick zu erneuern. Das dänische Großreich im Ostseeraum zerbrach.
      Heinrich von Schwerin starb am 17. Februar 1228 und wurde im Schweriner Dom bestattet. Erst nach seinem Tode ließen seine Witwe Audacia und sein Sohn Gunzelin III. den Herzog von Braunschweig frei, der zuvor noch die mit Heinrich getroffenen Vereinbarungen bestätigen musste. Am 3. Dezember 1228 forderte der Papst Gregor IX. von Heinrichs Witwe die Freilassung der von ihr noch gefangen gehaltenen Fürsten. Waldemar II. hatte für die Freilassung 1230 seiner drei als Geiseln in Schwerin festgehaltenen Söhne weitere 7.000 Mark Silber zu zahlen.


      Literatur
      • Karl Jordan: Heinrich I.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 8, Duncker & Humblot, Berlin 1969, ISBN 3-428-00189-3, S. 401 (Digitalisat).
      • Georg Christian Friedrich Lisch: Zur Genealogie der Grafen von Schwerin und über den Verlauf der Grafschaft Schwerin. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 15, Aufsatz 2, S. 23–42, Schwerin 1850
      • Georg Christian Friedrich Lisch: Audacia, Gemahlin des Grafen Heinrich I. von Schwerin. In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 27, Aufsatz 6, S. 131–162, Schwerin 1862
      • Ludwig Schultz: Heinrich I. (Graf von Schwerin). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 11, Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 618–621.
      • Friedrich Wigger: Ueber die Stammtafel der alten Grafen von Schwerin In: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 34, Aufsatz 3, S. 55–140, Schwerin 1869