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Ritter Gottfried von Hünenberg

Ritter Gottfried von Hünenberg

männlich

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  • Name Gottfried von Hünenberg 
    Titel Ritter 
    Geschlecht männlich 
    Personen-Kennung I12814  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 6 Jul 2019 

    Vater Ritter Gottfried von Hünenberg   gest. 1305/09 
    Mutter Katharina von Heidegg   gest. spätestens 1305 
    Familien-Kennung F5655  Familienblatt  |  Familientafel

    Kinder 
    +1. Peter von Hünenberg   gest. spätestens 1369
    Familien-Kennung F6463  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 24 Okt 2018 

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  • Notizen 
    • Zitat aus: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/020259/2008-01-16/

      von Hünenberg

      Autorin/Autor: Franziska Hälg-Steffen

      Ritterl. Ministerialengeschlecht des 13. bis 15. Jh., 1173 erstmals bezeugt mit Walter I. Die Genealogie ist ab 1240 mit Walter II. über sieben bis acht Generationen relativ gesichert. Bekannt als Wohnsitze und Verwaltungsmittelpunkte sind die Burgen Hünenberg (Lehen der Frh. von Rüssegg), Wildenburg sowie St. Andreas (Lehen der Frh. von Wolhusen) und die Twingherrschaft Waldsberg mit der Kirche Luthern. Der Besitz an Eigen und Lehen sowie an Rechten im Raum zwischen Limmat und Vierwaldstättersee mit Zentrum um den Zugersee war heterogen und unterschiedl. Herkunft. Kirchensatz und Hof zu Arth waren Lehen der Gf. von Kyburg, später der Habsburger. Weitere Güter besassen die H. von den Frh. von Ramstein und von Thierstein. Die Kirchenvogtei in Wädenswil und Richterswil wurde Ende des 13. Jh. von den Frh. von Wädenswil, die Herrschaft Merenschwanden 1293 von den Gf. von Rapperswil erworben. Heiratsbeziehungen bestanden zu den Frh. von Wädenswil, Affoltern, Rüssegg sowie u.a. zu den Ritteradligen von Heidegg, von Reinach, von Hertenstein, von Büttikon, von Hallwyl, von Glarus und Mülner. Insgesamt sind sechs Linien bekannt.

      Mitte des 13. Jh. begründete eine Herrschaftsteilung die beiden Hauptlinien zu Arth und auf St. Andreas. 1309 erfolgte die weitgehende Herrschaftsteilung zwischen den Brüdern Peter II., Gottfried III. und Hartmann II. Die Hauptlinie auf St. Andreas lässt sich kurz nach 1400 nicht mehr nachweisen. Die Linie auf der Wildenburg verzweigte sich in Nebenlinien in Baar und in Schaffhausen (mit Götz, ->) und verliert sich im 15. Jh. Der lehensherrl. Dienst für die Gf. von Kyburg und Habsburg spielte für die Stellung der H. nur eine nebensächl. Rolle. Gottfried II. (erw. 1271-1309) war noch ein eindeutiger Parteigänger Habsburg-Österreichs, obschon er bereits Beziehungen zur Stadt Zürich pflegte. Ab Mitte des 14. Jh. lavierte die Fam. aufgrund der geogr. Lage ihres Besitzes zwischen Habsburg und den Eidgenossen, ohne dass sich ein Zweig eindeutig einer Partei zuschreiben lässt. Zwölf der in jenem Zeitraum bekannten männl. H. verburgrechteten sich in den 1360er und 70er Jahren in Zürich. Polit. Kapital liess sich aus dieser numer. Vormachtsstellung innerhalb des Zürcher Ritteradels trotzdem nicht schlagen. Peter III. war 1352, Gottfried IV. 1355 Ratsmitglied, sein Sohn Hartmann V. bekleidete 1383-95 das Schultheissenamt. Nach einem steilen wirtschaftl. und sozialen Aufstieg im 13. Jh. waren die H. noch um 1300-30 das bedeutendste Ritteradelsgeschlecht der Region. Ab 1350 nahm ihre Verschuldung zu. 1370 wurde die Herrschaft St. Andreas an Österreich verkauft. Bis zum Ende des 15. Jh. war der Besitz fast vollständig aufgelöst.