- Das Staatsamt ist erblich und wurde einst von König Heinrich I. von England bald nach seiner Thronbesteigung 1100 an Robert Malet übertragen, den Sohn eines der führenden Gefährten von William dem Eroberer. Das letzte von Robert Malet unterzeichnete Dokument stammt vom 13. Februar 1105, danach gibt es von ihm keine Spur mehr. 1133 übertrug König Heinrich das Amt des Lord Great Chamberlain an Aubrey de Vere, dessen gleichnamiger Sohn das Amt 1141 weiterführte und zum Earl of Oxford erhoben wurde. Das Amt blieb bis 1526 in Personalunion mit diesem Earlstitel verbunden (mit Ausnahme einiger Jahre, in denen der Titel wegen Hochverrats zeitweise aberkannt war und das Amt ruhte).
- Das Amt des Lord Great Chamberlain von England ist das sechste unter den Great Officers of State und rangiert zwischen dem des Lord Keeper of the Privy Seal und dem des Lord High Constable. Nicht zu verwechseln ist der Lord Great Chamberlain als Staatsbeamter mit dem Lord Chamberlain of the Household, der hingegen Hofbeamter ist.
Der Lord Great Chamberlain hatte einst als oberster Kämmerer Amtsgewalt über den Palace of Westminster mit dem House of Commons und dem House of Lords als Kammern des britischen Parlaments. Er führte im Parlament das Sword of State und eröffnete und schloss damit die Sitzungen. 1965 beschloss das Parlament, dass beide Kammern die Verantwortung in ihren Räumen selbst tragen sollten. Diese werden seitdem vom Lord Speaker und dem Lordkanzler verwaltet. Der Lord Great Chamberlain spielt aber immer noch eine wichtige Rolle bei der Krönung britischer Monarchen, wo er vor der Zeremonie das Ankleiden des Thronanwärters leitet, bei der Krönung die Aushändigung der Insignien überwacht und beim Krönungsbankett dem neuen Herrscher das Wasser reicht.
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