Notizen |
- Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Kraft_III._(Hohenlohe-Weikersheim)
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (* um 1315; † 16. November 1371) war ein fränkischer Edelmann und Ritter und ist Stammvater sämtlicher Mitglieder des Hauses Hohenlohe, die nach 1412 lebten.
Abstammung
Kraft III. von Hohenlohe war der einzige männliche Erbe und Sohn des fränkischen Edelmannes Kraft II. von Hohenlohe (* um 1280; † 1344) und dessen Frau Adelheid von Württemberg (* um 1295; † 1342), Tochter des Grafen Eberhard I. von Württemberg (* 1265; † 1325) und seiner dritten Frau, Markgräfin Irmengard von Baden (* um 1270; † 1320). Kraft III. hatte noch eine Schwester Irmengard († 1372).
Herrschaft
Kraft III. von Hohenlohe, der seit 1328 in Urkunden auftauchte, erbte als einziger Sohn von seinem Vater einen beträchtlichen Landbesitz und herrschte als Stammhalter der nachmaligen Hauptlinie Hohenlohe-Weikersheim seit 1344 auf den ererbten väterlichen Gütern um Öhringen, Neuenstein, Waldenburg, Langenburg, Weikersheim und Röttingen.
Im Jahre 1345 verkaufte Kraft III. die Herrschaften Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg an das Hochstift Würzburg.[1] Dazu gehörten auch die Dörfer Allersheim und Sulzdorf.[2]
Im Februar 1345 verpfändete Kraft III. für 4500 Gulden die Herrschaft Möckmühl an Erzbischof Heinrich III. von Mainz, die jedoch bald wieder eingelöst wurde.[3]
Kraft III. von Hohenlohe hatte eine sehr große Anzahl von ritterlichen Lehensleuten. Von 1345 bis 1350 lassen sich allein 62 Belehnungen nachweisen, die jedoch nur einen kleinen Bruchteil aller Lehensleute Krafts III. darstellten.[4]
Kraft III. trat 1346 unverzüglich in die Dienste des neu gewählten Königs Karl IV. und ergriff somit eindeutig Partei gegen den bislang etablierten, jedoch exkommunizierten Kaiser Ludwig den Bayern. Dafür erhielt er vom neuen König Karl 1347 die Städte Friedberg und Gelnhausen für 15.000 Gulden verpfändet. Durch den Tod von Eberhard von Rosenberg bekam er dessen Land und Leute auf dem Gebiet um Kupferzell und am Kocher verschrieben. Er erhielt für die Summe von 6000 Pfund Heller das Geleitrecht für Simmringen, Erlach, Mergentheim, Öhringen, Crailsheim, Brettheim, Diebach, Hermuthausen, Ilshofen und Westernach zugesprochen.[5][6] Im Jahre 1351 erhielt Kraft III. von König Karl IV. die Erlaubnis, Neuenstein zur Stadt zu erheben und zu befestigen.
Wegen der Geleite kam es auch zu Beschwerden. Im April 1354 legte König Karl IV. seinem Gefolgsmann Kraft III. von Hohenlohe auf, fortan keine Geleitgebühren mehr zu erheben, weil dies gegen den beschworenen Landfrieden gerichtet sei. Er lud ihn deswegen nach Nürnberg vor, damit er dort seine Geleitsrechte beweisen möge.[7]
Später wurde Kraft III. zum Hofrichter bei Kaiser Karl IV. ernannt.[8]
Im Jahre 1367 versuchte Kraft III. durch eine Verordnung, den bisher im Haus Hohenlohe üblichen unbegrenzten Erbteilungen vorzubeugen.[9] Er bestimmte, dass von seinen Söhnen lediglich die beiden ältesten im geerbten Territorium herrschen durften und die jüngeren Söhne Kleriker oder Ordensritter werden sollten, so dass sie dann auf Grund des Zölibats keine weiteren Erben erzeugen konnten. Diese Regelung führte jedoch beinahe zum Aussterben des Hauses Hohenlohe, was Kraft III. nicht vorhersehen konnte, da erst nach seinem Tod die Situation eintrat, dass von keinem der für den Erhalt des Geschlechts vorgesehenen Söhne Nachwuchs kam, der Interesse an einer Fortsetzung zeigte. Die existenzielle Krise des Hauses, die damit einige Jahrzehnte nach dem Tod Krafts III. eintrat, wurde allein durch seinen Sohn Albrecht I. überwunden, der als einer der letzten männlicher Vertreter seines Hauses mit päpstlichem Dispens den geistlichen Stand verlassen konnte und heiraten durfte.
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