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Philipp II. von Hanau-Münzenberg

männlich 1501 - 1529  (27 Jahre)


Angaben zur Person    |    Notizen    |    Alles

  • Name Philipp II. von Hanau-Münzenberg 
    Geburt 17 Aug 1501 
    Geschlecht männlich 
    Tod 28 Mrz 1529 
    Personen-Kennung I36795  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jan 2023 

    Vater Graf Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg,   geb. 14 Mrz 1473   gest. 30 Jan 1512 (Alter 39 Jahre) 
    Mutter Katharina von Schwarzburg-Blankenburg,   geb. cir 1476   gest. 27 Nov 1514 (Alter 38 Jahre) 
    Eheschließung vor 16 Feb 1496 
    Familien-Kennung F18255  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie Gräfin Juliana zu Stolberg,   geb. 15 Feb 1506   gest. 18 Jun 1580 (Alter 74 Jahre) 
    Eheschließung 27 Jan 1523 
    Notizen 
    • Das Ehepaar Hatte fünf Kinder:
      - Reinhard (* 10. April 1524; † 12. April 1525)
      - Katharina (1525–1581), verheiratet mit Johann IV. von Wied-Runkel
      - Philipp III. (1526–1561)
      - Reinhard (1528–1554)
      - Juliana (* 30. März 1529; † 8. Juli 1595)
    Familien-Kennung F18256  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 15 Jan 2023 

  • Notizen 
    • Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_II._(Hanau-Münzenberg)

      Philipp II. von Hanau-Münzenberg (* 17. August 1501; † 28. März 1529) regierte die Grafschaft Hanau-Münzenberg ab 1512.

      Philipp II. von Hanau-Münzenberg wurde als Sohn des Grafen Reinhard IV. von Hanau-Münzenberg und Gräfin Katharina von Schwarzburg-Blankenburg geboren.

      Philipp II. von Hanau-Münzenberg war bei Antritt seiner Regierung erst 11 Jahre alt. Es war für ihn und seinen um sieben Jahre jüngeren Bruder Balthasar also eine Vormundschaft erforderlich. Eingerichtet wurde sie auf Antrag ihrer Mutter, die wiederum Rückendeckung bei Adeligen der Grafschaft eingeholt hatte, durch das Reichskammergericht und bestand von 1512 bis 1523. Vormünder für Philipp II. waren zunächst seine Mutter und sein Großonkel, Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg. Als Gräfin Katharina 1514 starb, übte Johann V. bis zu seinem eigenen Tod 1516 die Vormundschaft alleine aus. Nach seinem Tod bestellte, auf eine formale Initiative des Mündels, das Reichskammergericht den Sohn des letztverstorbenen Vormunds, den Grafen Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg, auf fünf Jahre, bis zum Jahr 1521, zum Vormund. Dann wurde offensichtlich eine vorzeitige Mündigkeitserklärung für den nun 20-jährigen Philipp II. durchgeführt.

      Regierung
      Unter der vormundschaftlichen Regierung trat Hanau dem Wetterauischen Reichsgrafenkollegium bei.

      In die Regierungszeit Philipps II. fällt der Beginn der Reformation, die aber zunächst noch kaum Auswirkung auf die Grafschaft hatte. Ebenfalls in diese Zeit fällt der Deutsche Bauernkrieg. Es scheint im Bereich der Grafschaft Hanau aber nur vereinzelt zu Unruhen gekommen zu sein. Der Konvent des Klosters Schlüchtern musste sich in den Schutz des Grafen begeben, nach unterschiedlichen Quellen entweder in Hanau oder in Steinau an der Straße, als aus Fulda rebellierende Bauern heranrückten. Auch in anderen Orten der Grafschaft, in Orb, Partenstein, Preungesheim, im Bornheimerberg und in Niederrodenbach, kam es zu Zwischenfällen. Das Kloster Wolfgang in der Bulau bei Hanau wurde dabei verwüstet.

      1528 begann die Neubefestigung der Stadt Hanau, die ihren mittelalterlichen Mauerring so erweiterte, dass auch die inzwischen vor den alten Mauern entstandene Siedlung im Bereich der heutigen Hospitalstraße umwehrt wurde. Dabei wurde ein neues, von Albrecht Dürer theoretisch konzipiertes Befestigungssystem erstmals auch tatsächlich gebaut. Die Arbeiten dauerten nahezu 20 Jahre. Gleichzeitig wurde auch das Schloss in Hanau ausgebaut und neu befestigt, was bis etwa 1560 dauerte.

      Dass es zwischen Philipp II. und seinem sieben Jahre jüngeren Bruder Balthasar zu keiner Auseinandersetzung darüber kam, ob die Primogenitur in der Grafschaft Hanau strikt zu befolgen und der jüngere nur zu apanagieren oder ob eine Landesteilung vorzunehmen sei, lag vor allem daran, dass, als die Vormundschaft das entsprechende Abkommen (die Entscheidung war zugunsten der Primogenitur gefallen) vorbereitete, weil Graf Balthasars zwanzigster Geburtstag nahte, Graf Philipp II. bereits im Sterben lag. Die entsprechende Urkunde ist für seine Siegelung vorbereitet, die aber wurde nicht mehr vollzogen. Dieser Vertragsentwurf bereitete aber nun ein juristisches Problem hinsichtlich der Übernahme der Vormundschaft für die Kinder Philipps II. durch ihren Onkel Balthasar, weil dieser darin eben erst seinen Verzicht auf die Grafschaft erklärt hatte. Das Problem wurde mit dem formalen Argument aus der Welt geschafft, dass Graf Philipp II. die Urkunde nicht mehr gesiegelt habe.

      Ehe
      Graf Philipp II. von Hanau-Münzenberg heiratete am 27. Januar 1523 Gräfin Juliana zu Stolberg (* 15. Februar 1506; † 18. Juni 1580)