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Herzog Hermann von Sachsen (Billunger)

Herzog Hermann von Sachsen (Billunger)

männlich - 973

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  • Name Hermann von Sachsen (Billunger) 
    Titel Herzog 
    Geschlecht männlich 
    Tod 27 Mrz 973  Stitskirche St. Servatius, Quedlinburg Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Beerdigung Kloster St. Michaelis, Lüneburg, Niedersachsen, DE Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I767  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire | Stammler Manfred - Vorfahren, Zurfluh Helena - Vorfahren, Zwyer Katharina - Vorfahren
    Zuletzt bearbeitet am 8 Aug 2018 

    Vater Graf Billung von Sachsen (Billunger),   geb. cir 880   gest. 25 Mai 967 (Alter 87 Jahre) 
    Mutter Imma N.,   geb. vor 885 
    Familien-Kennung F974  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Oda von Sachsen   gest. an einem 15 Mär nach 973 
    Kinder 
    +1. Herzogin Mathilde von Sachsen (Billunger),   geb. zw 935 und 945   gest. 25 Mai 1008 (Alter 63 Jahre)
     2. Herzog Bernhard I. von Sachsen (Billunger),   geb. cir 950   gest. 9 Feb 1011, Corvey Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 61 Jahre)
     3. Suanhilde (Schwanhild) von Sachsen (Billunger)
     4. Liutger (Liudger) von Sachsen (Billunger)
    Familien-Kennung F498  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Okt 2017 

    Familie 2 Hildesuith (Hildegard) von der Westerburg,   geb. cir 910   gest. cir 970 (Alter 60 Jahre) 
    Familien-Kennung F357  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Okt 2017 

  • Ereignis-Karte
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    Link zu Google MapsBeerdigung - - Kloster St. Michaelis, Lüneburg, Niedersachsen, DE Link zu Google Earth
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Fotos Mittelalter
    Billung-Hermann-u-Hildegard
    Billung-Hermann-u-Hildegard

    Wappen, Siegel, Münzen
    Sachsen (Meissen) - Wappen
    Sachsen (Meissen) - Wappen
    Der Ursprung der Wappengestalt leitet sich von den Grafen von Ballenstedt aus dem Geschlecht der Askanier her. Auch deren Wappenschild war neunmal von Schwarz und Gold geteilt. Obwohl der Schild bereits im 12. Jahrhundert auftauchte, wurde der grüne Rautenkranz erst um 1260 aufgelegt. Er soll nach dem Verzicht der askanischen Linie Sachsen-Wittenberg auf ihr Stammland in Niedersachsen (das Herzogtum Sachsen-Lauenburg) angenommen worden sein und verdankt seine Form dem gotischen Baustil. Nach dem Aussterben der sächsisch-wittenbergischen Linie der Askanier im Mannesstamm im Jahre 1422 gingen das Herzogtum und die sächsische Kurwürde 1423 an die meißnische Linie der Wettiner, die Markgrafen zu Meißen, über, die auch das Wappen übernahmen. Die Entstehung des Wappens soll der Sage nach folgendermaßen erfolgt sein: Als Herzog Bernhard aus dem Hause Askanien 1181 anstelle des abgesetzten Welfen Heinrichs des Löwen zum Herzog von Sachsen ernannt worden war, erschien er, wie es damals üblich war, beim feierlichen Einzuge zum Hoftag seinen Schild tragend vor Kaiser Friedrich I. Auf dem Schild führte er die Ballenstedtschen schwarzen und goldenen Balken. Kaiser Barbarossa hatte wegen der Sonnenhitze einen Laubkranz aus Weinrauten auf dem Haupt. Er nahm diesen ab, hängte ihn Bernhard über den Schild und stiftete so das sächsische Wappen.

    (Bild: Wikipedia; Freistaat Sachsen; House of Wettin - Das Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen (Markenhandbuch Version 2.0 vom 8.2.2013 [PDF-Datei, 23,89 MB]) 2015-03-20 von ludger1961 aus PDF extrahiert und bearbeitet Earlier versions Wappen entnommen aus dem Landessignet Sachsens - Variante 2 - von der offiziellen Internetseite. Siehe sachsen.de - Geschichte (2006-Feb-25) Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung des Wappens des Freistaates Sachsen (Wappenverordnung - WappenVO). Vom 4. März 2005 - © Gemeinfrei)

  • Notizen 
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Billung

      Hermann Billung († 27. März 973 in Quedlinburg) aus der Verwandtengruppe der Nachfahren Widukinds war Herzog in Sachsen.
      Nach seinem Herrschaftsantritt im Jahr 936 bestellte König Otto I. Hermann zu seinem neuen Heerführer (princeps militiae). Die Entscheidung sorgte für Aufruhr im sächsischen Adel. Insbesondere Hermanns älterer Bruder Wichmann I. fühlte sich übergangen und schloss sich vorübergehend einem Aufstand gegen den König an. Trotz der Aufsehen erregenden Bevorzugung Hermanns wurde es anschließend auffällig still um den königlichen Heerführer. Erst knapp 20 Jahre später trat er im Zuge des Liudolfinischen Aufstandes von 953-955 wieder in Erscheinung. Hermann war nach dem Tod seines älteren Bruders offenbar zum Oberhaupt des Familienverbandes aufgestiegen. Otto I. übertrug ihm für die Dauer seiner kriegsbedingten Abwesenheit die Stellvertretung in Sachsen (procurator regis). Die erzählenden Quellen bezeichnen Hermann fortan als Herzog (dux), ohne von einer Befehlsgewalt über den sächsischen Adel zu berichten. Im nördlichen Sachsen verstrickte er sich in einen Machtkampf mit seseinen Neffen, deren Erbe er sich nach dem Tod seines älteren Bruders angeeignet hatte. Dort bestimmte Hermann Lüneburg zum Zentrum seiner Herrschaft und stiftete das Kloster St. Michaelis. Gegenüber den Abodriten an der unteren Elbe verfolgte er eine auf Ausgleich und Bindung bedachte Politik. Als Otto I. ihn vor seiner Abreise nach Italien 961 erneut zu seinem Stellvertreter bestellte, war Hermann der mächtigste Mann in Sachsen. Gegen Ende seines Lebens könnte er sogar nach der Herrsschaft gegriffen haben, als er für jedermann sichtbar in Magdeburg das königliche Zeremoniell usurpierte und anschließend im Bett des abwesenden Königs übernachtete. Hermann starb Ostern 973 in Quedlinburg. Seine männlichen Nachkommen stellten in grader Linie über vier Generationen die Herzöge in Sachsen.
      Vorherrschende Forschungsperspektive ist Hermanns verfassungsrechtliche Stellung. Bereits Ludwig Weiland gelangte 1866 zu dem Ergebnis, Hermann sei als erster unter Gleichen in Sachsen kein „richtiger“ Herzog gewesen. Dafür habe es ihm an der Befehlsgewalt über den sächsischen Adel gefehlt. Diese Auffassung wirkt bis heute fort und kommt in der einschränkenden Bezeichnung Hermanns als „Herzog in Sachsen“ zum Ausdruck. Im Jahr 1984 konnte Gerd Althoff nachweisen, dass Hermann als Angehöriger der Nachfahren Widukinds zum bedeutendsten Geschlechterverband in Sachsen gehörte. Matthias Becher machte Hermann 1996 zum Kristallisationskern der Entstehung eines sächsischen Stammesbewusstseins.

      Herkunft und Familie
      Hermanns Herkunft ist durch zeitgenössische Quellen nicht überliefert. Spätere Nachrichten,[1] die ihn als Sohn armer Leute oder als edlen Abkömmling eines Billung oder Billing beschreiben, gehören in den Bereich der Sage oder gelten aufgrund dees großen zeitlichen Abstandes als zweifelhaft. Zur ersten Gruppe gehören insbesondere die Schilderung Adams von Bremen über eine angeblich „niedere Geburt“ Hermanns[2] und die Erzählung der Lüneburger Chronik über die Herkunft Hermanns von einem Meyerhof in Stübeckshorn bei Soltau.[3] Vermutungen, er sei der Sohn eines Billung gründen sich auf einen entsprechenden Eintrag in der Hauschronik des Klosters St. Michael in Lüneburg aus der Zeit zwischen 1229 und 1233.[4] Heute beschränkt ssich die Forschung auf die Aussage, Hermann entstamme der mit Abstand einflussreichsten und vornehmsten Verwandtengruppe des nördlichen Sachsen, nämlich den Nachfahren Widukinds.[5] Als nächste Verwandte aus der Elterngeneration werden die Grafen Ekbert und Bernhard von Borghorst angesprochen,[6] ohne dass das verwandtschaftliche Verhältnis zu ihnen sicher bestimmt werden könnte.[7]
      Hermann hatte zwei ältere Brüder, Wichmann I. den Älteren, und Amelung, Bischof von Verden.
      Aus der Ehe Hermanns mit Oda von Sachsen entstammten mindestens vier Kinder. Der älteste Sohn Bernhard I. wurde nach dem Tod des Vaters 973 Herzog in Sachsen. Über seinen Bruder Liutger (Liudger) ist wenig bekannt.[8] Die Tochter Mathilde I. heiiratete 961 Balduin III. und ehelichte nach dessen frühem Tod um das Jahr 963 Gottfried den Gefangenen. Suanhilde (Schwanhild) war zunächst verheiratet mit dem Markgrafen Thietmar I. und anschließend mit dessen Nachfolger, dem Markgrafen Ekkehard I. Die vielfach als Tochter Hermanns angesprochene Imma II.,[9] Äbtissin des Kanonissenstiftes Herford, wird in einer Urkunde Ottos III. als Tochter Bernhards I. bezeichnet.[10]
      Eine zweite Ehe Hermanns mit Hildesuith (oder Hildegard) ist zweifelhaft. Bei der auf einer zwischen 1071 und 1086 im Kloster St. Michael in Lüneburg entstandenen Stammtafel der Billunger[11] aufgeführten Gräfin könnte es sich auch um die ansonsten unbekannte erste Frau von Hermanns Sohn Bernhard I. handeln.[12]
      Bei dem Zunamen „Billung“ soll es sich nach verbreiteter Auffassung um ein Forschungskonstrukt handeln, das zur Unterscheidung der Verwandtengruppe von anderen Adelsgeschlechtern nach dem vermeintlichen Stammvater Billung gewählt wurde.[13] Dagegen hatte bereits Ruth Bork darauf hingewiesen,[14] der Name könne zeitgenössisch sein, weil der mit Hermann verbündete abodritische Samtherrscher Mistiwoj in der Hamburger Kirchengeschichte des Bremer Domscholasters Adams von Bremen aus der Zeit von 1070 den vielleicht auf Hermann zurückgehenden Taufnamen Billug trägt.

      Die Bestellung zum Heerführer
      Hermann wird erstmals[15] im Zusammenhang mit einem Feldzug der Sachsen gegen die Redarier[16] im Herbst des Jahres 936 erwähnt. Widukind von Corvey berichtet in seiner um 968 entstandenen Sachsengeschichte, nach dem Tod König Heinrichs I. habe dessen Sohn Otto I. als neuer König beschlossen, auch einen neuen Heerführer (‘‘principes militiae‘‘) zu bestellen.[17] Das Amt war mit dem Tod des Grafen Bernhard von Borghorst um die Jahreswende 935/936 vakant geworden. Die Wahl des Königs ffiel auf Hermann, der an der Spitze des Heeres in das Land der Redarier eindrang und diese im Kampf besiegte. Trotz dieses Erfolges führte Hermanns Berufung zu heftigen Reaktionen des sächsischen Adels, die schließlich in einen Aufstand gegen den König mündeten. Die Ursachen für diese Empörung sucht die Forschung nicht in der Person Hermanns, sondern in den Beweggründen des Königs für Hermanns Berufung und in dem Amt, das er Hermann übertrug.

      Die Reaktion des sächsischen Adels
      Hermanns älterer Bruder Wichmann entfernte sich noch vor Beginn des Feldzuges mit seinen Gefolgsleuten vom Heer. Als Grund täuschte er eine Krankheit vor. Tatsächlich sah er sich in seinem Rang übergangen und in seiner Ehre verletzt. Er war dadas Oberhaupt des mächtigsten und reichsten Geschlechterverbandes im nördlichen Sachsen.[18] Innerhalb der Sippe bekleidete er damit im Vergleich zu seinem wesentlich jüngeren Bruder eine herausragende Stellung, die ihm auch unter den sächsischen Adligen großes Ansehen verschaffte. Dieses Ansehen spiegelt sich in einer Lobpreisung Widukinds wider, der ihn als mächtigen und tapferen Mann beschreibt, kriegserfahren und von außergewöhnlicher Bildung.[19] Umgekehrt überzeichnet Adam von Bremen Hermanns relative Bedeutungslosigkeit, wenn er ihn als Sohn armer Eltern beschreibt, der von seinem Vater nur 7 Hufen Land geerbt habe.[20] Wichmanns Verbindungen reichten durch die Ehe mit einer zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Schhwester der Königin Mathilde bis in die königliche Familie. Seine massierten Besitzungen im Bardengau, dem Grenzgebiet zu Slawen und Dänen, verliehen ihm reichspolitisch zusätzliches Gewicht.[21] Vor diesem Hintergrund war Wichmann offensichtlich nicht bereit, die vor dem versammelten sächsischen Adel erlittene Schmach seiner Zurücksetzung hinter den bis dahin unbedeutenden Bruder hinzunehmen.[22] Im folgenden Jahr schloss er sich dem Aufstand um Ottos I. Halbbruder Thankmar und den fränkischen Herzog Eberhard gegen den König an.
      Die Empörung Wichmanns über den durch nichts gerechtfertigten Eingriff des Königs in die hierarchische Struktur des Geschlechterverbandes wurde von großen Teilen des sächsischen Adels geteilt. Widukind berichtet, auch die übrigen sächsischen Großen hätten die Entscheidung missbilligt.
      Einer dieser Großen namens Ekkehard, mutmaßlich ein Cousin des Königs,[23] empfand die Ernennung Hermanns als eine derartige Demütigung, dass er gegen den Befehl des Königs das Heer verließ und auf eigene Faust eine slawische Burg angriff, um Ottos I. Gunst doch noch für sich zu gewinnen oder ruhmreich zu sterben. Er und seine Mitstreiter fanden vor der Burg den Tod.

      Die Beweggründe König Ottos I.
      Die Beweggründe Ottos I. für die Ernennung Hermanns sind rätselhaft.[24] Widukind zufolge war er für das Amt nicht besser geeignet als sein älterer Bruder. Die Forschung ist sich deshalb darin einig, dass Otto I. sich in erster Linie gegen Wichmann entschieden hat. Da Widukind für Hermanns Bevorzugung selbst keinen Grund anführt, wurden verschiedene Thesen zur Erklärung von Ottos I. Beweggründen entwickelt. Für Gerd Althoff handelte es sich bei der bewussten Übergehung Wichmanns um eine Maßnahme zur „Durchsetzung herrscherlicher Entscheidungsgewalt.“[25] Otto I. habe damit das neue königliche Selbstverständnis demonstrierten wollen, als Herrscher bei der Ämtervergabe nicht an erbrechtlich begründete Ansprüche des Adels auf bestimmte Positionen gebunden zu sein. Eine andere Erklärung liefert Matthias Becher.[26] Innerhalb der königlichen Familie habe bei der Wahl von Heinrichs I. Nachfolger keine Einigkeit geherrscht. Favorit der Königin Mathilde für die Thronfolge sei ihr Lieblingssohn Heinrich gewesen. Wichmann habe als Schwager der Königin, die wie er zu der Verwandtengruppe der Nachfahren Widukinds gehörte, im Lager der Königin gestanden. Mit der Zurücksetzung Wichmanns habe Otto I. einen potentiellen Gegner seiner Königsherrschaft ausgeschaltet. Noch einen Schritt weiter gehen Ernst Schubert und Johannes Laudage. Nach ihrer Auffassung beabsichtigte Otto I. eine Spaltung des gesamten Geschlechterverbandes, um ihn auf diese Weise zu schwächen.[27] Tatsächlich lässt sich eine solche Aufspaltung in den nachfolgenden Auseinandersetzungen Hermanns mit Wichmanns Söhnen Wichmann II., Ekbert und Brun erkennen, über die Widukind umfangreich berichtet.[28]

      Das Amt des „princeps militiae“
      Einen weiteren Grund für die Empörung des sächsischen Adels gegen die Bestellung Hermanns zum princeps militiae sieht die Forschung in damit verbundenen Sonderrechten. Dabei bedeutet princeps militiae in der wörtlichen Übersetzung schlicht Heerführer. Dem entsprechend wurde vereinzelt auch vertreten, Hermanns Befugnisse als princeps militiae hätten sich auf diejenigen eines militärischen Anführers im Feldzug gegen die Redarier beschränkt.[29] Inzwischen ist die Forschung jedoch einhellllig zu der der Auffassung gelangt, Hermann seien mit dem Amt des Heerführers zusätzliche Befugnisse verliehen worden. Die heftigen Reaktionen des sächsischen Adels auf Hermanns Ernennung zeigten, dass die Stellung weitaus bedeutsamer war als die eines lagebedingt berufenen Heerführers.[30] Umstritten ist dagegen, worin diese Befugnisse bestanden.
      Die wohl herrschende Meinung geht davon aus, mit der Ernennung Hermanns zum Heerführer habe der König ihm zugleich den Auftrag zur dauerhaften Sicherung der Nordostgrenze des Ostfrankenreiches erteilt.[31] Die Annahme gründet sich vorrangig auf militärische Vorstöße Hermanns in die angrenzenden Gebiete der Dänen und Elbslawen. Dabei habe es sich um ein bereits unter Ottos I. Vater Heinrich I. gebildetes Amt gehandelt, das zuvor Hermanns Vorfahr Bernhard innegehabt hatte. Diese Argumentation wird bis heute verknüpft mit älteren Vorstellungen von einer planmäßigen Erweiterung des Reichsgebietes nach Norden und Osten durch Errichtung von Markgrafschaften. Darin kam Hermann die Rolle eines königlichen Amtsträgers, nämlich des Markgrafen in einer Mark der Billunger zu. Den Markgrafentitel verwendete Otto I. zunächst jedoch ganz bewusst nur für Gero und gewährte ihm damit einen Ehrenvorrang, ohne ihm jedoch zusätzliche Befugnisse oder einer Mark als Amtsgebiet einzuräumen.[32] Im Gegensatz zu Gero wird Hermann von der königlichen Kanzlei nur einmal und zudem in einer grade insoweit zweifelhaften Urkunde aus dem Jahr 956 als Markgraf bezeichnet.[33] Eine Bezeichnung seines Einflussgebietes als Mark erfolgt in den Schriftquellen nicht.[34]
      Nach Auffassung von Albert K. Hömberg stellte die Verleihung des Feldherrentitels dagegen bereits die Begründung eines sächsischen Herzogtums dar.[35] Zu einem ähnlichen Ergebnis wie Hömberg gelangte Matthias Becher. Mit der Ernennung eines princeps militiae habe Otto I. eine Mittelinstanz zwischen dem Adel und dem Königtum eingerichtet, indem er seine eigene Befehlsgewalt dauerhaft auf Hermann übertragen hätte.[36] Die sächsischen Großen seien in der Folge verpflichtet gewesen, Befehle von dem bis dahin gänzlich unbedeutenden Hermann entgegen zu nehmen.

      Herrschaft im Norden
      Nach dem erfolgreichen Redarierfeldzug spielte Hermann auf Reichsebene fast zwanzig Jahre lang keine Rolle mehr. Dagegen söhnte sich sein älterer Bruder Wichmann I. 939 mit dem König aus und dürfte dem mächtigen Geschlechterverband bis zu seinem Tod 944 weiter vorgestanden haben. Erst danach finden sich wieder vermehrt Nachrichten über Hermann, der bis 953 in den Schriftquellen überhaupt nur noch ein einziges Mal erwähnt wird. Auffälliger Weise kämpfte Hermann weder während des Liudololfinischen Aufstandes 953 noch in den großen Schlachten des Jahres 955 Lechfeld über die Ungarn und an der Raxa über die Slawen an der Seite des Königs. Stattdessen festigt er in einer Reihe von Kämpfen gegen die Söhne seines Bruders Wichmann I. seinen Herrschaftsanspruch über den Geschlechterverband und die riesigen Besitzungen im Nordosten. Gegenüber den Slawen an der unteren Elbe, namentlich den Abodriten, wählte er eine völlig andere, auf Ausgleich und dynastische Bindungen bedachte Politik, als sie der Markgraf Gero an der mittleren Elbe verfolgte. Als Hermann 961 vom König für die Dauer von dessen Italienfeldzug die Vertretung in Sachsen erhielt, dürfte er bereits der mächtigste Große in Sachsen gewesen sein.

      Der gefangene Heerführer
      Über Hermann liegt bis zum Jahr 953 nur eine einzige Nachricht vor.[37] Sie stammt aus der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und wurde von Dudo von Saint-Quentin verfasst. Danach geriet Hermann sei zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 94942 in dänische Gefangenschaft, in der er auch die dänische Sprache erlernte.[38] Matthias Becher leitet aus dieser Nachricht ein Handeln Hermanns in königlichem Auftrag ab. König Otto I. habe geplant, das dänische Festland politisch enger in den Reichsverband einzubinden. In diesem Zusammenhang habe Hermann mit dem königlichen Heer den erfolglosen Versuch unternommen, das von Gorm oder dessen Sohn Harald Blauzahn kontrollierte Jütland zu unterwerfen und sei dabei in Gefangenschaft geraten.[39] Tatsächlich berichtet Widukind von Corvey für das Jahr 939 davon, Sachsen hätte im Norden unter den Dänen zu Leiden gehabt.[40] Von einem Feldzug Hermanns gegen die Dänen, und dann noch in königlichem Auftrag, wissen jedoch weder Widukind noch andere Quellen zu berichten.

      Der Kampf um die Macht
      Nach dem Tod Wichmanns I. nutzte Hermann die Unmündigkeit seiner Neffen Wichmann II. und Ekbert und versuchte sich als Oberhaupt des Geschlechterverbandes zu etablieren, indem er sich die umfangreichen Besitzungen seines Bruders aneignete.[41] DDaraufhin begannen die Wichmannsöhne einen jahrzehntelangen Kampf um ihr Erbe, über den Widukind von Corvey in seiner Sachsengeschichte ausführlich berichtet. Die beiden Brüder warfen Hermann vor, er habe sie um ihr Erbe betrogen und bezeichneteen ihn öffentlich als Räuber ihrer Schätze, wobei sie im sächsischen Adel mit ihrer Anklage durchaus Rückhalt fanden. Während des Liudolfinischen Aufstandes 953 lief Wichmann II. in das Lager Liudolfs über, der ihm möglicherweise Unterstützung iin der Auseinandersetzung mit Hermann zugesagt hatte. Nach dem Scheitern des Aufstandes setzten Wichmann II. und Ekbert ihren Kampf gegen Hermann unbeirrt fort. Im Winter 954/955 bemächtigten sie sich in ihrer angestammten Heimat einiger Burgen, vermochten diese aber gegen Hermann nicht zu halten, vor dem sie sich mit ihren Gefolgsleuten über die Elbe auf slawisches Gebiet zurückzogen. Dort verschanzten sie sich mit Billigung des abodritischen Samtherrscher Nakon auf der ansonsten unbekannten Burg Suthleiscranne.[42] Auch Nakons Billigung dürfte Ausdruck eines vorangegangenen Freundschaftsbündnisses mit dem verstorbenen Wichmann I. gewesen sein.[43] Nachdem Hermann ein Heer aufgestellt hatte, rückte er im März 955 auf die voon den Brüdern verteidigte Burg vor, ohne diese einnehmen zu können. Im Gegenzug drang Wichmann II. nach dem Osterfest als Anführer einer nunmehr überwiegend slawischen Gefolgschaft in sächsisches Gebiet ein. Die Bevölkerung flüchtete sich in diie Burg Cocarescemier,[44] die anschließend belagert wurde. Hermann, dessen Heer sich nach dem Fehlschlag vor der Burg Suthleiscranne offenbar bereits aufgelöst hatte, leistete angesichts der Übermacht keinen Entsatz. Er riet den Eingeschlossenen gegen den Willen seiner Gefolgsleute zu Verhandlungen. Es wurde vereinbart, dass die Burg mit allem Hab und Gut gegen das Versprechen freien Abzugs an die Belagerer übergeben wird. Nach Öffnung der Tore kam es in der Burg zu einem Tumult, in ddessen Folge die Belagerten von den Siegern massakriert und versklavt wurden, ohne dass Hermann ihnen zu Hilfe eilte. Obwohl Widukind ausdrücklich erklärt, der abodritische Samtherrscher Nakon sei den Sachsen feindlich gesinnt, weiß er von dessen Teilnahme an den Auseinandersetzungen zwischen Hermann und seinem Neffen nichts zu berichten. Stattdessen hebt er hervor, die beteiligten Slawen seien Wichmann II. nur für diesen Raubzug gefolgt.

      Die Belagerung Oldenburgs
      Zum Jahr 967 berichtet Widukind von Corvey von einem Eingriff Hermanns in das Herrschaftsgefüge der elbslawischen Wagrier, deren Fürsten Selibur er absetzte. Vorausgegangen war ein Streit Seliburs mit einem anderen elbslawischen Kleinkönig, dem späteren abodritischen Samtherrscher Mistiwoj.[45] Hermann ergriff Partei für Mistiwoj und verurteilte Selibur zu einer Zahlung von 15 Talenten Silber. Als Selibur sich daraufhin gegen Hermann auflehnte, drang dieser in Wagrien ein und eroberte Seliburs Burg, wahrscheinlich die Starigard, das heutige Oldenburg in Holstein. Anschließend setzte er den aufrührerischen Selibur ab und ernannte dessen Sohn Sederich zum Fürsten der Wagrier. Obwohl es sich dabei auf den ersten Blick um die Ausübung unmittelbarer Herrschaft Hermanns handelt, ist der Wert dieser Nachricht als Beleg für eine Stellung Hermanns als königlicher Grenzwächter in Zweifel gezogen worden. Zunächst berichtet Widukind nämlich, dass Mistiwoj die Burg belagerte und Hermann mit seinem Heer erst später dort eintraf. Daraus ist geschlossen worden, dass Selibur sich nicht gegen Hermann auflehnte, sondern gegen Mistiwoj.[46] Hermann habe keinen eigenen Herrschaftsanspruch durchsetzen wollen, sondern er sei Mistiwoj zu Hilfe geeilt,[47] dessen Oberherrschaft Selibur sich nach dem Tod von Mistiwojs Vorgänger Nakon habe entledigen wollen. Erich Hoffmann nimmt dagegen an, Selibur habe gleichzeitig sowohl Mistiwojs als auch Hermanns Oberherrschaft unterstanden.[48] Ausschlaggebend für Hermanns Eingreifen in den innerabodritischen Konflikt sei ein ganzes Motivbündel gewesen. Neben der Sicherung seines eigenen Herrschaftsanspruches habe er Mistiwoj nicht zuletzt deswegen unterstützt, weil Selibur sich mit Hermanns Erzfeind Wichmann II. verbündet hatte.

      Stellvertreter des Königs
      Für die Dauer seiner Italienaufenthalte 961–966 und 966–973 bestellte Otto I. Hermann zu seinem Vertreter (procurator regis). Bereits während des Luidolfinischen Aufstandes hatte Hermann diese Aufgabe im Jahr 953 kurzzeitig ausgeübt. Ob Hermannn zum Stellvertreter ernannt wurde, weil er bereits Herzog in Sachsen war, ob er durch die Stellvertretungen in das Amt des Herzogs hineinwuchs oder ob sich seine Stellung auf die eines Stellvertreters beschränkte ist in der Forschung noch nicht abschließend geklärt.

      Stellvertretungen
      Mit der Erhebung Heinrichs I. zum König hatte sich die verfassungsrechtliche Situation in Sachsen grundlegend verändert: Der sächsische Herzog war nun König.[49] Auch Otto I. übte dieses Amt in Personalunion aus. Für die Dauer seiner Abwesenheiit aus Sachsen ernannte er Stellvertreter. Ob und in welchem Umfang er diesen Vertretern herzogliche oder sogar königliche Herrschafts- und Gerichtsbefugnisse übertrug, so dass die Vertreter ihre Aufgaben mit Amtsautorität erfüllen konnten, lässt sich aufgrund der uneinheitlichen Quellenlage nur schwer beantworten. Die königliche Hofkanzlei vermied die Bezeichnung Hermanns als dux (Herzog) und verwendete den Titel comes (Graf).[50] Die Bezeichnung als marchio (Markgraf) in einer Königsurkunde aus dem Jahr 956 blieb einmalig.[51] In den zeitgenössischen erzählenden Quellen wurde Hermann demgegenüber als dux bezeichnet.[52]
      Zunächst hatte Otto I. Siegfried von Merseburg, den älteren Bruder des späteren Markgrafen Gero, bei Abwesenheit als seinen Stellvertreter eingesetzt.[53] Nach Siegfrieds Tod im Sommer 937 wurde zunächst kein Stellvertreter mehr ernannt. Erst wäährend des Liudolfinischen Aufstands kam es zu einer erneuten Prokuration. Im Juli 953 zog Otto I. mit einem Heer nach Mainz, wo sich sein aufständischer Sohn Liudolf mit einem Heer verschanzt hatte. Otto I. ließ Hermann als seinen Stellvertreteter in Sachsen zurück und übertrug ihm möglicherweise das Aufgebotsrecht zur Aufstellung von Truppen. Denn nach wochenlangen, für beide Seiten verlustreichen Kämpfen vor Mainz forderte Otto I. bei Hermann die Entsendung eines Ersatzheeres an, das Hermann unter der Führung seines Neffen Wichmann II. und des Grafen Dietrich von Haldensleben in Marsch setzte, während er selbst in Sachsen verblieb.
      Im August 961 brach Otto zu seinem zweiten Italienzug auf und ließ sich am 2. Februar 962 von Papst Johannes XII. in Rom zum Kaiser krönen; für die Zeit seiner Abwesenheit ernannte er Hermann zu seinem Stellvertreter in Sachsen, der diese Aufgabe bis zur Rückkehr des Kaisers 966 wahrnahm.
      Vor dem abermaligen Aufbruch nach Italien ernannte der Kaiser Hermann auf dem Hoftag zu Worms im August 966 erneut zu seinem Stellvertreter in Sachsen. Hermann erwies sich keineswegs als willfähriger Statthalter des Kaisers. Offenbar war er miit zunehmender Abwesenheit Ottos I. immer weniger bereit, das Amt des procurator Saxoniae ausschließlich im Sinne seines Vollmachtgebers auszuüben. Stattdessen begann er, die Positionen und Ansprüche des sächsischen Adels ebenso wie seine eigenen Interessen gegenüber dem Königtum unabhängig und selbstbewusst zu vertreten.
      Im ersten Jahr seiner Vertretung widersetzte er sich auf der von ihm geleiteten Stammesversammlung in Werla 968 offen den Anweisungen des Kaisers. Otto I. forderte Hermann und Thietmar in einem Brief auf, den slawischen Redariern keinen Frieden zu gewähren, sondern sie auch nach ihrer jüngsten Niederlage erneut anzugreifen. Der Brief wurde den versammelten sächsischen Adligen verlesen. Diese entschieden sich in Ansehung eines drohenden dänischen Angriffs dafür, den längst gewährten Frieden nicht zu brechen und ihre Kräfte nicht zu zersplittern. Wesentlich problematischer als diese Befehlsverweigerung dürfte für Otto I. jedoch eine andere Entscheidung gewesen sein, die Hermann auf dem Stammestag in Werla fällte. Das Halberstädter Kapitel hatte mit Hildeward von Halberstadt einen erklärten Gegner von Ottos I. Plänen für die Errichtung eines Magdeburger Erzbistums zum Nachfolger des im Februar verstorbenen Bischofs Bernhard von Hadmersleben gewählt. Hermann bestätigte diese Wahl, ohne mit dem Kaiser Rücksprache genommen zu haben.[54]
      Im März 972 berief Hermann Billung als Stellvertreter Ottos I. zu einer Stammesversammlung nach Magdeburg ein, das politische und religiöse Zentrum von Ottos I. Königsherrschaft nördlich der Alpen. Absprachegemäß[55] wurde Hermann dort von seinem Verwandten, dem Magdeburger Erzbischof Adalbert, wie ein König empfangen: Er geleitete ihn in einer Prozession unter Glockengeläut an der Hand in die hell erleuchtete Kirche. Nach dem Gottesdienst nahm Hermann vor den Augen der anwesenden geistlichen und weltlichen Großen an der Tafel demonstrativ den Platz des Kaisers ein und übernachtete anschließend in dessen Haus, wo er im Bett des Kaisers schlief.[56] Die Ausübung des königlichen Zeremoniells sollte dem in Italien weilenden Kaisser den Unmut über die lange Abwesenheit des Königs von den sächsischen Stammlanden verdeutlichen. Damit Otto I. davon erfuhr, entsandte Hermann Heinrich von Stade nach Italien. Otto I. soll auf die Nachricht mit einem Wutausbruch reagiert haben, verstand aber die Botschaft und kehrte nach Sachsen zurück.[57]

      Herzog in Sachsen
      Nachrichten über eine Einsetzung Hermanns zum Herzog sind nicht überliefert. Dennoch geht der überwiegende Teil der Forschung heute davon aus, dass Hermann zumindest am Ende die Stellung eines Herzoges in Sachsen innehatte. Dabei soll Hermann in diese Position „hineingewachsen“ sein, ohne dass es zu einer förmlichen Einsetzung durch Otto I. gekommen wäre.
      Demgegenüber hat Matthias Becher die These aufgestellt, Otto I. habe sich 953 angesichts der Bedrohung seiner Herrschaft durch den Luidolfinischen Aufstand dazu entschlossen, mit Hermann Billung einen bewährten Gefolgsmann zum sächsischen Herzog zu erheben.[58] Ziel dieser förmlichen Ernennung sei es gewesen, den Rücken freizubekommen für die Bekämpfung der Aufständischen in Ostfranken und in Baiern. Als Herzog habe Hermann die jahrelangen Auseinandersetzungen und die Italienaufenthalalte Ottos I. aber auch genutzt, seine Stellung immer mehr auszubauen, so dass er nach Bechers Auffassung am Ende sogar wie ein „königsgleicher Herzog“ aufgetreten sei. Als Beleg führt Becher Hermanns Auftreten auf der Versammlung der sächsischen Großen in Werla, die Einsetzung des Halberstädter Bischofs und die Usurpation des königlichen Zeremoniells beim Einzug in Magdeburg an. Da all dies ohne die Zustimmung des sächsischen Adels nicht möglich gewesen wäre, müsse in Herrmann der neue Repräsentant Sachsens erkannt werden, an dem es dem „sächsischen Volk“ seit der Abwendung Heinrichs I. von seiner Heimatprovinz gefehlt habe.

      Tod und Gedenken
      Hermann starb am 27. März 973 in Quedlinburg. Sein Leichnam wurde in der Stiftskirche des Michaelisklosters auf dem Kalkberg in Lüneburg beigesetzt.
      Kaiser Otto I. hatte nach seiner Rückkehr aus Italien die Großen des Reiches in Quedlinburg versammelt, um mit ihnen das Osterfest zu feiern. Auch Hermann scheint an den Feierlichkeiten teilgenommen zu haben. Vier Tage nach dem Osterfest notieren die Quellen seinen Tod zum 27. März 973 in Quedlinburg. Sein Sohn Bernhard I. veranlasste die Überführung des Leichnams nach Lüneburg, wo die Grablege in der Kirche des von Hermann gestifteten Michaelisklosters erfolgen sollte. Dieses befand ssich bis 1376 auf dem Kalkberg, ehe es abgebrochen und in die Stadt verlegt wurde. Hermanns Bestattung scheiterte jedoch zunächst an einem durch den Verdener Bischof Brun gegen ihn ausgesprochenem Kirchenbann. Der Grund für diesen Bann ist nicht überliefert. Möglicherweise handelte Brun aus persönlichen Beweggründen. Denn bei ihm könnte es sich um einen Bruder Wichmanns des Jüngeren und Ekbert des Einäugigen handeln,[59] die Hermann angeklagt hatten, sie um ihr väterliches Erbe gebracht zu haben. Der Bann kann nicht von Dauer gewesen sein, da die Chronik im Nekrolog der Kirche St. Michael in Lüneburg von einer Bestattung Hermanns berichtet.[60] Möglicherweise erfolgte die Aufhebung nach dem Tod Bischof Bruns im Jahr 976, sodass Hermann erst Jahre nach seinem Tod medio monasteri, also in der Stiftskirche des Michaelisklosters, beigesetzt werden konnte.
      Memorialeinträge zu seinem Gedenken finden sich neben dem Eintrag im Nekrolog der Kirche St. Michael in Lüneburg in den Totenbüchern von Fulda und dem des Klosters Möllenbeck.

      Quellenlage
      Die Quellenlage zu Hermann gilt trotz der Quellenrmut des 10. Jahrhunderts als verhältnismäßig günstig. Neben einigen Erwähnungen in Königsurkunden berichtet der Corveyer Mönch Widukind in seiner 967–973 abgefassten Sachsengeschichte sehr ausführlich von Hermann und seinen innerfamiliären Auseinandersetzungen. Dabei scheint eine auf Verwandtschaft begründete Zuneigung Widukinds zu Wichmann I. und seinen Söhnen eine Rolle zu spielen. Nach dem Ende des Berichtszeitraumes liegen mit der zzwischen 1012 und 1018 entstandenen Chronik des Thietmar von Merseburg und der Hamburger Kirchengeschichte Adam von Bremens aus der Zeit um das Jahr 1070 zwar ergiebige, aber keine zeitgenössischen Quellen mehr vor. Dasselbe gilt für die erst im 12. Jahrhundert entstandene Reichschronik des Annalista Saxo. Insbesondere der Bericht Adams von Bremen gilt in der Forschung aufgrund der vielen legendenhaften Ausschmückungen als fragwürdig.[61] Originäre Informationen zu Hermann enthalten dagegen wieder die Nekrologe von Lüneburg und Merseburg sowie verschiedene Annalen.

      Forschungsperspektiven
      Vorherrschende Forschungsperspektive ist Hermanns verfassungsrechtliche Stellung. Daneben hat sich die Geschichtswissenschaft mit Herrmann vorrangig im Rahmen personengeschichtlicher Untersuchungen und vor dem Hintergrund seines vermeintlichen Markgrafenamtes befasst.

      Verfassungsrechtliche Stellung
      Unter dem Titel „Hermann Herzog von Sachsen.“ legte der Archivar des Klosters St. Michaelis in Lüneburg, Anton Christian Wedekind, im Jahre 1817 eine der ersten wissenschaftlichen Arbeiten zu Hermann vor.[62] Darin gelangte er zu dem Ergebnis, Hermann sei vor dem zweiten Italienzug 961 zum erblichen Herzog von Sachsen ernannt worden.[63] Trotz der Ernennung durch den König habe er ausschließlich eigene, aber keine vom König verliehenen Herrschaftsbefugnisse ausgeübt.[64] Ernst Steindorff ergänzte dieses Ergebnis in seiner 1863 erschienen Dissertation[65] um das Verhältnis Hermanns zu den sächsischen Adeligen. Unter diesen sei Hermann nur erster unter Gleichen gewesen. Weder habe er alleine den Stamm gegenüber dem König noch umgekehrt den König gegenüber dem Stamm vertreten.[66] Daraufhin stellte Ludwig Weiland fest, Hermanns Herzogtum habe dem Wesen des Herzogsamtes nicht entsprochen.[67] Diese These vom „unechten Herzogtum“ Hermanns und seiner Nachfahren beeinflussst die Forschung bis heute.[68] Karl Jordan fasste Hermanns Herzogstellung als Ausgangspunkt einer Entwicklung zusammen, an deren Beginn er den König gegenüber dem Stamm der Sachsen vertrat, während sich das Herzogsamt unter seinen Nachkommen zum Vertreter des Stammes gegenüber dem König wandelte.[69] Bereits in einem Aufsatz aus dem Jahr 1966 hatte Jordan die verfassungsrechtliche Stellung Hermanns und seiner Nachfahren durch die Bezeichnung als eines Herzogs nicht von, sondern in Sachsen geprägt.[70] In seiner 1994 erschienen Habilitationsschrift befasste sich Matthias Becher mit Hermanns Aufstieg zum sächsischen Herzog. Nach seiner Auffassung wurde Hermann 953 zum ständigen vizeköniglichen Herzog für Sachsen ernannt. In seiner 2014 veröffentlichten Kaiserbiographie zu Otto dem Großen wiederholte Becher diese Einschätzung zwar, doch blieb ihr trotz einer anfänglich freundlichen Aufnahme durch die Kritik[71] eine breite Rezeption bislang versagt.

      Personengeschichte
      Nach dem Zweiten Weltkrieg legte Ruth Bork eine Dissertation über die personengeschichtlichen Verhältnisse der Billunger vor, in der sie Hermann und seine Familie ausführlich behandelte. Dabei stellte sie unter anderem fest, dass Hermann mit Oda und nicht mit Hildegard verheiratet war und es sich bei der Herforder Äbtissin Imma nicht um Hermanns Tochter, sondern um seine Enkelin handelte. Einen noch tieferen Einblick in die inneren Strukturen von Hermanns Familie gewann Gerd Althoff 1984 durch die Auswertung der Totenbücher von Lüneburg und Merseburg. Danach gehörte Hermann als Angehöriger der Nachfahren Widukinds zwar zum bedeutendsten Geschlechterverband in Sachsen, die Einträge im Nekrolog des St. Michaelisklosters in Lüneburg spiegeln jedoch zunächst vornehmlich die Gedenkbeziehungen seines älteren Bruders Wichmann wider, die durch Hermann oder sogar erst durch seinen Sohn und Nachfolger Bernhard I. von einem anderen Gedenkort nach Lüneburg übertragen wurden.

      Markgraf über die Slawen
      Obwohl Hermann nur in einer einzigen und grade auch noch insoweit zweifelhaften Urkunde als Markgraf bezeichnet wird, gilt er seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als Markgraf über die Slawen. Dabei soll er im Auftrag des Königs Grenzen des Reiches gegen die Slawen geschützt und die Siedlungsgebiete der Abodriten, Wagrier und Redarier für den König verwaltet haben.
      Nach Hermann ist in Celle ein Gymnasium, in Soltau eine Straße und eine Schule, in Quedlinburg, Schneverdingen und Munster (Örtze) je eine Straße und der Hermann-Billung-Wanderweg benannt.



      Quellen
      • Theodor Sickel (Hrsg.): Diplomata 12: Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I. (Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I. Diplomata). Hannover 1879 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat)
      • Paul Hirsch, Hans-Eberhard Lohmann (Hrsg.): Widukindi monachi Corbeiensis rerum gestarum Saxonicarum libri tres. = Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. 7: Scriptores rerum Germanicarumn usum scholarum separatim editi. Bd. 60). 5. Auflage. Hahn, Hannover 1935, (Digitalisat).
      • Robert Holtzmann (Hrsg.): Thietmari Merseburgensis episcopi chronicon. = Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung (= Monumenta Germaniae Historica. Scriptores. 6: Scriptores rerum Germanicarum. Nova Seris Bd. 9). Weidmann, Berlin 1935, (Digitalisat).
      Literatur
      Übersichtsdarstellungen
      • Hans-Joachim Freytag: Hermann Billung. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 8, Duncker & Humblot, Berlin 1969, ISBN 3-428-00189-3, S. 640 f. (Digitalisat).
      Untersuchungen
      • Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2 (Zugleich: Freiburg (Beisgau), Universität, Habilitations-Schrift, 1981), Digitalisat. (Rezension von Rudolf Schieffer)
      • Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien. Bd. 444). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9 (Zugleich: Paderborn, Universität, Habilitatios-Schrift, 1994/1995).
      Anmerkungen
      1 Umfassende Zusammenstellung der späteren Quellen bei Rudolf Köpke, Ernst Dümmler: Kaiser Otto der Große. Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 570 f.
      2 Adam II, 8: pauperibus ortus natalibus; zur mangelnden Glaubhaftigkeit der Nachricht und der davon abgeleiteten späteren chronikalischen Überlieferungen Bernd Schneidmüller: Billunger - Welfen - Askanier. Eine genealogische Bildtafel aus demraunschweiger Blasius-Stift und das hochadlige Familienbewußtsein in Sachsen um 1300. In: Archiv für Kulturgeschichte. Bd. 69 (1987), S. 30–61, hier S. 45 (Digitalisat)
      3 Ernst Schubert: Die Billunger. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Geschichte Niedersachsens. Bd. II,1). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 155.
      4 Chronicon Sancti Michaelis Luneburgensis in: MGH SS 23, 1874, S. 391–397 hier S. 391: filio comitis Billingi.
      5 Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 73.
      6 Gerd Althoff: Die Billunger in der Salierzeit. In: Stefan Weinfurter (Hrsg.): Salier, Adel und Reichsverfassung (= Die Salier und das Reich. Bd. 1). Thorbecke, Sigmaringen 1991, S. 309–329, hier S. 311.
      7 Als Annahme bezeichnet Christian Hanewinkel: Die politische Bedeutung der Elbslawen im Hinblick auf die Herrschaftsveränderungen im ostfränkischen Reich und in Sachsen von 887–936. Politische Skizzen zu den östlichen Nachbarn im 9. und 10. Jarhundert. Münster 2004, S. 217 die Abstammung Hermanns von dem Legaten Bernhard.
      8 Die Söhne Bernhard und Liutger sind belegt durch eine Erwähnung bei Annalista Saxo a.A.1038: Machtildis, que filia fuit Herimanni ducis Saxonum de Liuniburch, soror Bennonis Sive Bernhardi ducis et Liudigeri comitis.
      9 Hans-Joachim Freytag: Die Herrschaft der Billunger in Sachsen (= Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens. Bd. 20). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1951, S. 48; Günther Bock: Hammaburg und Domkirche in den frühen Jahrhuderten Hamburgs−Versuch einer historischen Neubewertung. In: Rainer-Maria Weiss, Anne Klammt (Hrsg.): Mythos Hammaburg. Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen Hamburgs (= Veröffentlichung des Helms-Museums, Archäologisches Museum Hamburg, Stadtmuseum Harburg. Bd. 107). Archäologisches Museum, Hamburg 2014, ISBN 978-3-931429-27-0, S. 291–302, hier S. 293.
      10 DO III, 179.
      11 Der Tabula gentis Billingorum, abgedruckt in MGH SS 13, 344.
      12 Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Bd. 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 376.
      13 Nathalie Kruppa: Die Billunger und ihre Klöster.Beispiele zu den weitläufigen Verbindungen im frühmittelalterlichen Sachsen. in: Concilium medii aevi Bd. 12 (2009) S. 1–41, hier S. 4 Anmerkung 8.
      14 Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 26; ihr folgend Bernhard Friedmann: Untersuchungen zur Geschichte des abodritischen Fürstentums bis zm Ende des 10. Jahrhunderts (= Osteuropastudien des Landes Hessen. Reihe 1: Giessener Abhandlungen zur Agrar- und Wirtschaftsforschung des europäischen Ostens. Bd. 197). Duncker & Humblot, Berlin 1986, ISBN 3-428-05886-0, S. 244.
      15 Gerd Althoff: Amicitiae und Pacta. Bündnis, Eignung, Politik und Gebetsgedenken im beginnenden 10. Jahrhundert. Hahn, Hannover 1992, S. 121 hält die Identität Hermanns mit dem in einem Gedenkeintrag des St. Galler Verbrüderungsbuches verzeicneten Herimann für möglich und datiert den Eintrag in die Zeit vor dem Jahr 930.
      16 Die nähere Bestimmung des bei Widukind von Corvey II, 4 lediglich als Barbaren bezeichneten slawischen Gegners als Redarier ergibt sich aus ihrer ausdrücklichen Nennung in DO I, 2 vom 14. Oktober 936.
      17 Widukind II, 4.
      18 Ernst Schubert: Die Billunger. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. (= Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Tl. 1.) Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 155–164, hier S.56.
      19 Widukind II, 4: Wichmannus vir potens et fortis, magnanimus, belli gnarus et tantae scientiae, ut a subiectis supra hominem plura nosse predicaretur.
      20 Adam II, 9; dazu Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Bd. 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 8. Anders neuerdings Günther Bock: Hammaburg und Domkirche in den frühen Jahrhunderten Hamburgs−Versuch einer historischen Neubewertung. In: Rainer-Maria Weiss, Anne Klammt (Hrsg.): Mythos Hammaburg. Archäologische Entdeckungen zu den Anfängen HaHamburgs (= Veröffentlichung des Helms-Museums, Archäologisches Museum Hamburg, Stadtmuseum Harburg. Bd. 107). Archäologisches Museum, Hamburg 2014, ISBN 978-3-931429-27-0, S. 291–302, hier S. 295, nach dessen Auffassung Adam von Bremen damit die Herkunft der der Bremer Kirche feindlich gesinnten Nachkommen Hermanns habe diskreditieren wollen.
      21 Ernst Schubert: Die Billunger. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. (= Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Tl. 1.) Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 155–164, hier S.56.
      22 Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Bd. 47). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 85 und 376.
      23 Eduard Hlawitschka: „Merkst Du nicht, daß Dir das vierte Rad am Wagen fehlt?“ Zur Thronkandidatur Ekkehards von Meißen (1002) nach Thietmar, Chronicon IV c. 52. In: Karl Hauck, Hubert Mordeck (Hrsg.): Geschichtsschreibung und geistiges Lebn im Mittelalter. Festschrift für Heinz Löwe zum 65. Geburtstag. Böhlau, Köln u. a. 1978, S. 281–311, hier S. 293.
      24 Ernst Schubert: Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Geschichte Niedersachsens Bd. II,1). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7 S. 155.
      25 Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. 473). 3., durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8, S. 81.
      26 Matthias Becher: Loyalität oder Opposition?: Die Sachsen und die Thronfolge im Ostfrankenreich (929–939). In: Deutsche Königspfalzen. Bd. 7. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, S. 69–86, hier S. 80.
      27 Ernst Schubert: Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Geschichte Niedersachsens Bd. II,1). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7 S. 159; ebenso Johannes Laudage: Otto der Große (912–973). Eine Biograhie. Pustet, Regensburg 2001, ISBN 3-7917-1750-2, S. 123.
      28 Widukind III, 19, 24, 25, 29, 50, 52, 53, 59, 60.
      29 Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 52.
      30 Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert. Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 256.
      31 Hans-Werner Goetz: Das Herzogtum der Billunger – Ein sächsischer Sonderweg? In: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte. Bd. 66, 1994, ISSN 0078-0561, S. 167–197, hier S. 168; Gerd Althoff: Die Billunger in der Salierzeit. In: Stefn Weinfurter (Hrsg.): Salier, Adel und Reichsverfassung (= Die Salier und das Reich. Bd. 1). Thorbecke, Sigmaringen 1991, S. 309–329, hier S. 311; Johannes Laudage: Otto der Große (912–973). Eine Biographie. Pustet, Regensburg 2001, ISBN 3-7917-1750-2, S. 226.
      32 Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 238–241 sowie 245.
      33 DO I, 183: per interventum Herimanni marchionis. In den Urkunden DO I, 308 und 309 wird Hermann nicht als Markgraf, sondern als Graf bezeichnet. Dazu Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deuschen Herrscher Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 239.
      34 Andrea Stieldorf: Marken und Markgrafen. Studien zur Grenzsicherung durch die fränkisch-deutschen Herrscher Hahn, Hannover 2012, ISBN 978-3-7752-5764-0, S. 114.
      35 Albert K. Hömberg: Westfalen und das sächsische Herzogtum. Aschendorff, Münster 1963, S. 85 f.; ablehnend Ernst Schubert: Die Billunger. In: Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert.= Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Tl. 1.) Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7, S. 155–164, hier S. 159.
      36 Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert. Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 258.
      37 Ob es sich bei dem in DO I, 72 vom 29. Dezember 945 genannten Herimmannus comes um Hermann handelt ist zweifelhaft.
      38 Dudo, Gesta Normannorum Kap. 23.
      39 Matthias Becher: Otto der Große. Kaiser und Reich. Eine Biographie. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63061-3, S. 156.
      40 Widukind II, 20.
      41 Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 78.
      42 Überlegungen zur Lage der Burg bei Wolfgang Brüske: Untersuchungen zur Geschichte des Lutizenbundes. Deutsch-wendische Beziehungen des 10.–12. Jahrhunderts (= Mitteldeutsche Forschungen. Bd. 3). 2., um ein Nachwort vermehrte Auflage. Böhla, Köln u. a. 1983, ISBN 3-412-07583-3, S. 220 f.; sollte es sich bei der Bezeichnung um eine Verderbtheit des slawischen Suislegrad (Burg Süsel) handeln, käme die Süseler Schanze in Betracht.
      43 Ernst Schubert: Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (= Geschichte Niedersachsens Bd. II,1). Hahn, Hannover 1997, ISBN 3-7752-5900-7 S. 160 f.
      44 Zur Lage dieser Burg Wolfgang Brüske: Untersuchungen zur Geschichte des Lutizenbundes. Deutsch-wendische Beziehungen des 10.–12. Jahrhunderts (= Mitteldeutsche Forschungen. Bd. 3). 2., um ein Nachwort vermehrte Auflage. Böhlau, Köln u. a. 193, ISBN 3-412-07583-3, S. 198 f.
      45 Widukind III, 68.
      46 Wolfgang H. Fritze: Probleme der abodritischen Stammes- und Reichsverfassung und ihrer Entwicklung vom Stammesstaat zum Herrschaftsstaat. In: Herbert Ludat (Hrsg.): Siedlung und Verfassung der Slawen zwischen Elbe, Saale und Oder. W. Schmit, Gießen 1960, S. 141–219 hier S. 159; Peter Donat: Mecklenburg und Oldenburg im 8. bis 10. Jahrhundert. In: Mecklenburgische Jahrbücher. Bd. 110, 1995, S. 5–20 hier S. 17.
      47 Christian Lübke:Das östliche Europa. Siedler, München 2004 S. 181 interpretiert den Zuzug Hermann Billungs als zielgerichtete Unterstützung Mistiwojs.
      48 Erich Hoffmann: Beiträge zur Geschichte der Obotriten zur Zeit der Nakoniden. In: Eckhard Hübner, Ekkerhard Klug, Jan Kusber (Hrsg.): Zwischen Christianisierung und Europäisierung. Beiträge zur Geschichte Osteuropas in Mittelalter und Frühr Neuzeit. Festschrift für Peter Nitsche zum 65. Geburtstag (= Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europa. Bd. 51). Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07266-7, S. 23–51, hier S.27.
      49 Gerd Althoff: Saxony and the Elbe Slavs in the Tenth Century. In: The New Cambridge Medieval History. Band 3: Timothy Reuter (Hrsg.): c. 900 – c.1024 Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1999, ISBN 0-521-36447-7, S. 267–292, hier S. 28: Henry I's elevation to kingship at Fritzlar in 919 had a less-noticed consequence for the Saxon people: its duke was now king.
      50 So in DO I, 72, 174, 308, 309 und 440.
      51 In DO I,183 verleiht Otto I. auf Intervention Herimanni marchionis dem Kloster St. Michael den Salzzoll zu Lüneburg, in den weiteren Schenkungsurkunden für St.Michael DO I 308 und 309 wird Hermann als comes bezeichnet.
      52 Widukind von Corvey II,11 und III, 6, 23, 50, 51, 52, 64, 68, 70, 75 sowie Continuator Reginonis a.A. 949.
      53 Widukind II, 2 bezeichnet ihn als „Zweiten hinter dem König und Besten unter den Sachsen“.
      54 Gerd Althoff: Das Bett des Königs in Magdeburg. Zu Thietmar II, 28. In: Helmut Maurer, Hans Patze (Hrsg.): Festschrift für Berent Schwineköper. Zu seinem siebzigsten Geburtstag. Thorbecke, Sigmaringen 1982, S. 141–153, hier S. 149 f.
      55 Gerd Althoff: Das Bett des Königs in Magdeburg. Zu Thietmar II, 28. In: Helmut Maurer, Hans Patze (Hrsg.): Festschrift für Berent Schwineköper. Zu seinem siebzigsten Geburtstag. Thorbecke, Sigmaringen 1982, S. 141–153, hier S. 146 mit dem Hiweis auf die verwandtschaftliche Verbundenheit Hermanns und Adalberts.
      56 Thietmar II, 28.
      57 Gerd Althoff: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat (= Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. Bd. 473). 3., durchgesehene Auflage. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 2013, ISBN 978-3-17-022443-8, S. 133.
      58 Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert (= Historische Studien. Bd. 444). Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9, S. 277; Matthias Becher: Volksbildung und Herzogtum in Sachsen während des 9. und 10. Jahrhunderts. In: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 108 (2000) S. 67–84, hier S. 83; Matthias Becher: Otto der Große. Kaiser und Reich. Eine Biographie. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63061-3, S. 203.
      59 Dazu Gerd Althoff: Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Studien zum Totengedenken der Billunger und Ottonen. Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2267-2, S. 39 Anmerkung 144.
      60 Chronicon Sancti Michaelis Luneburgensis in: MGH SS 23, 1874, S. 391–397 hier S. 396: Eisdem etiam temporibus inclitus vir, dux Hermannus obiit et in medio monasterio, quod ipse construxit, sepultus est.
      61 Ruth Bork: Die Billunger. Mit Beiträgen zur Geschichte des deutsch-wendischen Grenzraumes im 10. und 11. Jahrhundert. Greifswald 1951, S. 57.
      62 Anton Christian Wedekind: Hermann Herzog von Sachsen. Erste Vorarbeit zur Geschichte des Königreichs Hannover. Herold und Wahlstab, Lüneburg 1817.
      63 Anton Christian Wedekind: Hermann Herzog von Sachsen. Erste Vorarbeit zur Geschichte des Königreichs Hannover. Herold und Wahlstab, Lüneburg 1817, S. 41, 44.
      64 Anton Christian Wedekind: Hermann Herzog von Sachsen. Erste Vorarbeit zur Geschichte des Königreichs Hannover. Herold und Wahlstab, Lüneburg 1817, S. 53.
      65 Ernst Steindorff De ducatus, qui Billingorum dicitur, in Saxonia origine et progress. Schade, Berlin 1863.
      66 Ernst Steindorff: De ducatus, qui Billingorum dicitur, in Saxonia origine et progressu. Schade, Berlin 1863, S. 90–98;
      67 Ludwig Weiland: Entwickelung des sächsischen Herzogthums unter Lothar und Heinrich dem Löwen. Greifswald 1866, S. 1, 3 f.
      68 Matthias Becher: Rex, Dux und Gens. Untersuchungen zur Entstehung des sächsischen Herzogtums im 9. und 10. Jahrhundert. Matthiesen, Husum 1996, ISBN 3-7868-1444-9 S. 13.
      69 Karl Jordan: Sachsen und das deutsche Königtum im Mittelalter. In: Historische Zeitschrift Bd. 210 (1970) S. 529–559, hier S. 541.
      70 Karl Jordan: Das sächsische Herzogtum und der Raum an der oberen Weser während des Hohen Mittelalters. In: Kunst und Kultur im Weserraum. Bd. 1, 1966, S. 127-133, hier S. 127
      71 Klaus Nass: Rezension zu Matthias Becher: Rex, Dux, Gens. In: Deutsches Archiv Bd. 55, S. 731-732.